Vorlage - VO/2017/100/08GV
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Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 06.07.2016 wurden Regelungen zur Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren erstmalig gesetzlich in Schleswig-Holstein normiert.
Nach § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) können die Gemeinden durch Satzung ein Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) bilden. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Tensfeld Gebrauch gemacht eine entsprechende Satzung beschlossen.
Für jedes Sondervermögen ist vom Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt gemäß § 2 a Abs. 3 BrSchG aber erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Aus diesem Grund wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeindevertretung zur Zustimmung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan für 2017 zu.
Anlage/n:
Einnahme-/Ausgabeplan 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Plan 2017 Tensfeld (281 KB) |