Vorlage - VO/2017/092/02GV
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Sachverhalt:
Im Zuge der grundhaften Erneuerung der BAB 21 wird auch die Autobahnbrücke über die K 40 erneuert. Hierbei wird auch eine Gradientenabsenkung (Fahrbahnabsenkung) unterhalb der Brücke durchgeführt, um die Durchfahrthöhe dem heutigen Stand der Technik anzupassen.
Infolge der Fahrbahnabsenkung hat die Wasserversorgungsleitung nicht mehr genügend Überdeckung für die frostfreie Leitungsführung. Desweiteren ist die Leitung entsprechend der neuen Brückenfundamente umzulegen.
Diese Änderungen (Trasse und Höhenlage) sollen im Spülbohrverfahren durchgeführt werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden sich auf ca. 15.000,00 EUR belaufen.
Um den Baufortschritt an der BAB 21 nicht zu gefährden, wird der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) die notwendigen Anpassungen abwickeln.
Im Zuge der Verlegung der Wasserversorgungsleitung in Richtung Gönnebek hat die Gemeinde Bornhöved am 28.09.1983 mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den heutigen LBV.SH, einen Vertrag zur Nutzung der Bundesautobahn A 21 geschlossen. Dieser Vertrag sieht u.a. vor, dass das Versorgungsunternehmen, also die Gemeinde, Änderungen oder Sicherungen an der Anlage vornimmt, wenn der LBV.SH dies wegen einer Verlegung, Verbreiterung oder sonstigen Änderung der Straße oder wegen einer Unterhaltungsmaßnahme nach pflichtgemäßen Ermessen für erforderlich hält (§ 10 Abs. 1 des Vertrages).
Nach § 10 Abs. 2 dieses Vertrages hat sich die Gemeinde zur Kostenübernahme dieser Änderungen verpflichtet. Da sich auch der LBV.SH gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Änderungen alleine zu tragen, prüft die Amtsverwaltung derzeit, ob eine dieser Voraussetzungen hier vorliegt. Die Angelegenheit wird derzeit mit dem LBV.SH geklärt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kostenanteil der Gemeinde rd. 15.000,00 EUR, sofern nicht der LBV.SH zu einer Kostenübernahme verpflichtet ist.
Finanzmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Einer Umlegung der Wasserversorgungsleitung im Bereich der Autobahnbrücke an der K 40 im Zuge der Erneuerung der BAB A 21 wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Aufträge.
Anlage/n: