Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/045/04GV  

Betreff: Grundsatzbeschluss über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) und den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:21-1.1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
15.03.2017 
10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Viele Straßen und Wege der Gemeinde Gönnebek befinden sich in einem sanierungsbedürf­tigen Zustand. Unterhaltungsmaßnahmen werden seitens der Gemeinde in vielen Bereichen als unwirtschaftlich angesehen, so dass sie sich zeitnah mit dem Thema „Straßenausbau“ auseinandersetzen möchte.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, für einen Straßenausbau Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Pflicht der Gemeinde Straßenbaubeiträge zu erheben, ergibt sich aus § 76 (2) Gemeinde-ordnung (GO).

 

Die Regelungen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind im Kommunalabgabenge­setz (KAG) enthalten. In § 8 KAG ist die Erhebung von einmaligen Straßenbaubeiträgen geregelt. Mittlerweile sieht das KAG noch eine weitere Möglichkeit vor.

Gemäß § 8 a KAG können anstelle von einmaligen Beiträgen wiederkehrende Beiträge erho­ben werden.

 

Seitens der Gemeinde wird angestrebt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

 

Weiter ist die Gemeinde verpflichtet, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige Erstellung einer Straße zu erheben.

 

Erschließungsbeiträge können nur als einmalige Beiträge erhoben werden, wiederkehrende Beiträge sind hier nicht möglich.

 

 

 

 

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen wird es unumgänglich sein, dass die Gemeinde in nächster Zeit eine Straßenbaubeitragssatzung und eine Erschließungssatzung erlässt.

 

Der Gemeindevertretung wird daher empfohlen, einen Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung und einer Erschließungsbeitragssatzung zu fassen.

 

Anschließend sollte die Gemeinde sich durch ein externes Unternehmen über die weitere Vorgehensweise beraten lassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) und den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge).

 

 

 

 


Anlage/n: