Vorlage - VO/2017/041/05GV
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Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner 9. Sitzung festgestellt, dass sich wegen des Verkehrs mit Kies-LKWs immer wieder ein Sandberg auf der Damsdorfer Straße an der Einmündung zum Werksgelände bildet. Der Kiesgrubenbetreiber sollte gebeten werden, diese Verkehrsbehinderungen häufiger zu entfernen.
Die Betreiberfirma wurde entsprechend angeschrieben und zusätzlich auf die Reinigungspflichten aus § 46 Straßen- und Wegegesetz hingewiesen. Danach hat, wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast – in Ortsdurchfahrten die Gemeinde – die Verunreinigung auf Kosten der Verursacherin oder des Verursachers beseitigen.
Die Betriebsleitung hat nun mitgeteilt, dass seit der 6. Kalenderwoche wöchentliche Reinigungen fest beauftragt worden sind. Zusätzlich werden täglich Kontrollen durchgeführt. Sollte die Kontrolle ergeben, dass sich außerhalb des wöchentlichen Turnus der Bedarf ergibt, werden Sonderreinigungen durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss vonnöten.
Anlage/n:
Keine.