Vorlage - VO/2017/034/02GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde möchte zur Deckung des Baulandbedarfs ein Wohnbaugebiet entwickeln. Um dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll für das Gebiet „westlich des Einzelhandelszentrums am Kieler Tor, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel“ der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der anliegenden Übersichtskarte umgrenzt. Die Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bornhöved vom 12.11.1999 ist das Plangebiet ohne Darstellung der allgemeinen Art der baulichen Nutzung als eine „Weißfläche“ enthalten. Das Innenministerium hatte die Fläche aufgrund einer Immissionsproblematik seinerzeit von der Genehmigung ausgenommen. Da diese Problematik nicht mehr besteht, hat die Gemeindevertretung am 13.12.2012 einen Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um in dem Plangebiet durch Darstellung eines Wohngebietes die Entwicklung von Baugrundstücken planungsrechtlich vorzubereiten.
Das Verfahren für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist noch nicht abgeschlossen, da zunächst das Innenentwicklungspotential dargestellt werden sollte und darüber hinaus der Flächenerwerb geklärt werden musste. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 wird parallel aber auch das Verfahren für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.
Mit der Entwicklung des Wohnbaugebietes hat die Gemeinde durch Vertrag vom 11.06.2016 die Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Honorar für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 22 beträgt rd. 30.500,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet „westlich des Einzelhandelszentrums am Kieler Tor, nördlich Kornkamp, östlich der ehemaligen Kleinbahntrasse, südlich der Gemeindegrenze zu Ruhwinkel“ wird der Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Mit dieser Planung soll eine Fläche zur Deckung des Baulandbedarfs planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung, Ass. Jur. Uwe Czierlinski, in Bornhöved beauftragt werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, auch alle weiteren Planungs- und Prüfaufträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 noch erforderlich werden, zu beauftragen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung an einem noch zu bestimmenden Termin erfolgen.
Anlage/n:
Übersichtskarte
Honorarermittlung (nicht-öffentlich)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtskarte Bornhöved BPL-22 (557 KB) |