Vorlage - VO/2017/027/03GV
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Sachverhalt:
Herr Marco Tralau war aus persönlichen Gründen als Wehrführer zum 01.11.2016 zurückgetreten. Von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Damsdorf wurde er nunmehr erneut vorgeschlagen und Herr Tralau hat sich auch bereit erklärt, bei einer Wahl, das Amt des Wehrführers wieder wahrzunehmen. Die Mitgliederversammlung hat daher auf ihrer Jahreshauptversammlung am 17.02.2017, gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Damsdorf, den Gemeindewehrführer neu gewählt. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde Herr Marco Tralau erneut zum Gemeindewehrführer gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Bürgermeister der Gemeinde Damsdorf eingereicht und rechtliche Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes, der Wahl des Gemeindewehrführers zuzustimmen.
Weil der Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Gemeindewehrführers, Herr Marco Tralau, vom 17.02.2017 zu.
Der Gemeindewehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: