Vorlage - VO/2017/017/01Amt
|
|
Sachverhalt:
Wie bereits bekannt ist, sind die elektrischen Innentüren im Bereich des Windfangs seit längerem defekt. Die Tür ist derzeit permanent geöffnet, wie auch auf dem nachfolgenden Foto zu erkennen ist:
Da eine Reparatur der Schiebetüren nicht möglich ist bzw. aufgrund der technischen Gegebenheiten unwirtschaftlich wäre, kommt nur eine Erneuerung der Innentüren in Betracht. Aus Kostengründen wurde davon jedoch bislang abgesehen. Die Erneuerung der Türen würde ca. 5.000 € kosten.
Aufgrund erkannter Mängel in der Absicherung des Gebäudes im Rahmen der Gewaltprävention, wurde festgestellt, dass die Innentüren nicht nur aus energetischen Gründen sondern auch für die Absicherung erforderlich sind.
Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, einer Erneuerung der Innentüren im Bereich des Windfangs zuzustimmen und die erforderlichen Mittel bei dem Produktsachkonto 111020.5211000 „Bauliche Unterhaltung“ überplanmäßig bereit zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme in Höhe von ca. 5.000,00 EUR. Haushaltsmittel sind bislang nicht veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Erneuerung der Innentüren im Bereich des Windfangs. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Aufträge im Wettbewerb zu vergeben.