Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/011/01Amt  

Betreff: Prüfung von Wärmeschutzmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21-3 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Bauausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
02.03.2017 
3. Sitzung des Bauausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
25.04.2017 
14. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Wie in den Gremien bereits bekannt ist, tritt in den Sommermonaten aufgrund starker Sonneneinstrahlung wiederholt eine Überhitzung einiger Büros im Amtsgebäude auf. Betroffen sind insbesondere die Büros des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses, die südlich zum Markt ausgerichtet sind. 

 

(Bild 1 Büro Raum 26, Finanzabteilung)

 

Durch den Einbau einer Verglasung mit einem geringeren Wärmedurchgangskoeffizienten in den Räumen 24 – 27 des Dachgeschosses sollte der erforderliche Sonnenschutz erreicht werden. Diese Maßnahme erbrachte jedoch nicht den erhofften Erfolg, so dass nun über eine Klimatisierung der betroffenen Büros nachgedacht wird.

Hierzu sollen nun vier Lösungsalternativen untersucht werden:

 

Variante 1: Montage einer Multisplittanlage, konzeptioniert für acht Büros aus dem 1.

Obergeschoss und dem Dachgeschoss. Hierfür müssten zwei Klimageräte auf dem Dach montiert werden, die dann mit den Wandgeräten in den Büros verbunden werden. Inkl. Verdrahtung und Herstellen der erforderlichen Wanddurchbrüche werden die Kosten auf ca. 50.000 € geschätzt.

 

Variante 2:  Wäre im Prinzip wie Variante 1, jedoch konzeptioniert für vier Büros aus dem

Dachgeschoss. Die wesentlich kürzeren Versorgungswege und geringere

Anzahl von Wandgeräten werden die Kosten in Höhe von ca. 20.000 €

hervorrufen.

 

Variante 3:Statt fest eingebauter Klimageräte als Multisplittanlage, wären auch mobile

Geräte, die wie ein Möbelstück je nach Bedarf eingesetzt werden können, möglich. Diese Variante wäre die günstigste und für acht mobile Klimageräte mit Kosten in Höhe von ca. 5.000 € zu rechnen. Bis auf den Stromanschluss sind keine weiteren Anschlüsse erforderlich.

 

Variante 4:Nach einer energetischen Betrachtung des Amtsgebäudes ist davon auszugehen, dass die vorhandene Dämmung des Gebäudes nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Insbesondere lässt das Baujahr des Gebäudes auf eine zu geringe Dämmung schließen (heutiger Standard 20–24 cm). Dies führt dazu, dass das Gebäude im Sommer bei Wärme schnell aufheizt bzw. im Winter durch entsprechende Wärmeverluste schnell auskühlt. Durch eine energetische Sanierung des Gebäudes ist ein großes Einsparpotenzial im Energieverbrauch vorhanden. Eine stärkere Dämmung beinhaltet neben dem Kälteschutz auch einen geringeren Wärmeeintritt, so dass insbesondere im Obergeschoss eine Verbesserung zu erwarten ist.

 

Daraus ergibt sich für die Variante 4 die Empfehlung, ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes zu beauftragen, verbunden mit den entsprechenden Unterhaltungsarbeiten am Foliendach des Dachgeschosses des Amtsgebäudes (und ggf. in Absprache mit der Gemeinde auch der Dachbahnen des Bürgersaales). In dem Zuge können auch Fördermaßnahmen geprüft werden (Förderprogramme durch das BMUR für LED-Beleuchtung, Lüftungsanlage, Wärmedämmung etc.).

Da im Rahmen einer energetischen Sanierung in erster Linie nur eine Reduzierung der Wärme in den Räumen des Obergeschosses erzielt wird, können für das darunter liegende 1. Obergeschoss zwei mobile Klimageräte beschafft werden, um bei hohen Außentemperaturen eine Verbesserung des Klimas zu erreichen.

 

Die energetische Sanierung ist mit Abstand die teuerste Maßnahme. Es ist mit Kosten von mind. rd. 100.000 € zu rechnen. Die Förderquoten liegen z.Zt. bei ca, 30 %, sind aber auch abhängig von den Maßnahmen.  

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die für die jeweiligen Maßnahmen entstehenden Kosten sind Sachverhalt dargestellt. Im Haushalt stehen 15.000 € für Wärmeschutzmaßnahmen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Eine Beschlussempfehlung ist aus den o.a. Varianten zu erarbeiten.