Vorlage - VO/2016/859/05GV
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Sachverhalt:
Nach § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet bis zu einem Wert von 2.500 EUR der Bürgermeister (darüber die Gemeindevertretung). Der Gemeindevertretung ist aber jährlich über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen die über 50 EUR hinausgehen zu berichten.
Aufgrund vorstehender Rechtslage werden die entsprechenden Zuwendungsgeber, die Zuwendungen und die Verwendungszwecke für das Jahr 2016 aufgeführt:
Zuwendungsgeber/in | Zuwendungsart | Zuwendung | Zuwendungszweck |
Compers Computer Personalberatung GmbH, Schmalensee | Geldzuwendung | 576,77 | Förderung des Fuerschutzes |
Finanzielle Auswirkungen:
Zuwendungen 2016 in Höhe von 576,77 EUR.
Beschlussvorschlag:
Kein Beschluss erforderlich.
Anlage/n:
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