Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/813/06GV  

Betreff: Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der Schadenerhebung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes der Wirtschaftswege im Gemeindegebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Matthias Timm
2. Georg Bickel
Aktenzeichen:21-3
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Bickel, Georg
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
08.12.2016 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat am 02.11.2016 beschlossen, das Amt mit einer fachlichen Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands der Wirtschaftswege im Außenbereich zu beauftragen.

 

Für die Schadenerhebung und die Erstellung des Sanierungskonzeptes muss zunächst für jede betroffene Straße das Schadensbild festgestellt und die örtlichen Schäden aufgemessen werden. Das örtliche Aufmaß muss so genommen werden, dass die jeweils zur Schadensbehebung vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme berücksichtigt ist und hierfür eine Kostenschätzung vorgenommen werden kann. Weiterhin muss hinsichtlich der Dringlichkeit der Sanierung, der Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung der Straßen sowie der Sanierungskosten, die Straßen oder Straßenabschnitte in Schadenskategorien (Prioritäten) eingestuft werden. Das Verkehrsnetz der Wirtschaftswege im Gemeindegebiet umfasst ca. 9,7 km. 

 

Aufgrund des erheblichen Umfangs der erforderlichen Prüfungen ist es erforderlich, ein Ingenieurbüro mit den Leistungen zu beauftragen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine orientierende Preisanfrage bei einem Ingenieurbüro hat ergeben, dass für die beschriebenen Leistungen mit einem Honorar in Höhe von brutto 800,00 EUR/km, mithin rd. 8.000,00 EUR, zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, mit der Schadenerhebung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Wirtschaftswege im Außenbereich der Gemeinde ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Leistungen nach erfolgtem Preisvergleich an das Ingenieurbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

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