Vorlage - VO/2016/768/07GV
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Sachverhalt:
Am 07.05.2017 findet die Landtagswahl Schleswig-Holstein statt. Für den Wahlvorstand werden grundsätzlich (mindestens) 8 Personen benötigt um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Es sind die Posten für einen Vorsteher, sowie einem Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Stellvertreter, sowie mindestens vier weiteren Beisitzern zu besetzen.
Als Wahlraum wird, wie in den vergangenen Jahren, das Feuerwehrgerätehaus vorgeschlagen.
Es wird entsprechend darum gebeten mindestens 8 Personen zu benennen / vorzuschlagen und das Feuerwehrgerätehaus wieder als Wahlraum zu bestimmen.
Ein förmlicher Beschluss ist grundsätzlich zwar nicht notwendig, aber wünschenswert.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, Erfrischungsgelder und Wahlkosten sind vom Amt zu tragen.