Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/768/07GV  

Betreff: Benennung von Mitgliedern für den Wahlvorstand zur Landtagswahl 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Tim Andresen
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Scharbow, Torben
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
10.11.2016 
10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Am 07.05.2017 findet die Landtagswahl Schleswig-Holstein statt. Für den Wahlvorstand werden grundsätzlich (mindestens) 8 Personen benötigt um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Es sind die Posten für einen Vorsteher, sowie einem Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Stellvertreter, sowie mindestens vier weiteren Beisitzern zu besetzen.

 

Als Wahlraum wird, wie in den vergangenen Jahren, das Feuerwehrgerätehaus vorgeschlagen.

 

Es wird entsprechend darum gebeten mindestens 8 Personen zu benennen / vorzuschlagen und das Feuerwehrgerätehaus wieder als Wahlraum zu bestimmen.

 

Ein förmlicher Beschluss ist grundsätzlich zwar nicht notwendig, aber wünschenswert.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, Erfrischungsgelder und Wahlkosten sind vom Amt zu tragen.