Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/704/10GV  

Betreff: Beratung zum Platzbedarf in den Kindertagesstätten
-Aufhebung des Beschlusses vom 06.06.2016 und Neufassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeindewerkevorlage
Verfasser:Werner Schultz
Federführend:Stabsstelle Trappenkamp Bearbeiter/-in: Gast, Sabine
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
13.10.2016 
21. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:


Aufgrund der bisherigen Beschlussfassung für die Kita-Erweiterung durch einen Anbau an das AWO Familienzentrum Pusteblume wurde ein Förderantrag beim Kreis gestellt. Der Bewilligungsbescheid in Höhe der beantragten 375.000 € liegt jetzt vor. Planerische Grundlage für den Förderantrag war die Vorplanung des Büros Feddersen.

 

Da sich das Büro also schon mit der Materie befasst hat und laut Bewilligungsbescheid der Baubeginn bis 31.03.2017 erfolgt sein muss, wird vorgeschlagen, das Büro Feddersen auch mit der endgültigen Planung und Baubetreuung für den Anbau an das AWO Familienzentrum Pusteblume zu beauftragen.

 

Nach dem Ursprungsbeschluss war vorgesehen, durch die Anmietung von Containern kurzfristig zwei zusätzliche Krippengruppen für Kinder bis drei Jahre zu schaffen.

 

Die Kostenermittlung der Amtsverwaltung auf Grundlage der Ausschreibung für eine Containeranmietung hat ergeben, dass eine Containerlösung durch die zusätzlichen Kosten für den notwendigen Umbau der Container für eine Nutzung als Kita und die Schaffung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur sehr teuer werden würde. Das Amt geht hierfür von Gesamtkosten von ca. 150.000 € aus.

 

Hinweis der Verwaltung:

Laut Ausschreibungsergebnis entstehen für eine Anmietung (Zeitraum 18 Monate) Gesamtkosten in Höhe von 123.680,27 EUR.

 

Daher wurde in Abstimmung mit der AWO als Trägerin des Familienzentrums abgesprochen, stattdessen ein Mietobjekt zu suchen, in dem während der Bauphase des Anbaues vorübergehend in zwei Krippengruppen zusätzlich insgesamt 20 Kinder bis drei Jahre betreut werden können. Voraussichtlich wird hierfür das frühere Gebäude am Horst-Schulz-Weg, in dem viele Jahre lang die Kita Igelweise untergebracht war, angemietet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, hinsichtlich der Miethöhe und evtl. notweniger Renovierungen mit dem Vermieter zu verhandeln, mit dem Ziel, dass die Pusteblume möglichst bis Mitte November 2016 die Räume für die beiden zusätzlichen Krippengruppen nutzen kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2016 müssen 80.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden s. Beschlussvorschlag Nr. 6

 

 


Beschlussvorschlag:


Der Beschluss vom 06.06.2016 wird aufgehoben. Es wird folgender neuer Beschluss gefasst, der die aktuelle Sach- und Rechtslage darstellt:

  1. Die Gemeindevertretung sieht dringenden Handlungsbedarf wegen zusätzlicher Plätze in den Kitas. Es wird daher beschlossen, einen Anbau an das AWO Familienzentrum Pusteblume zu errichten. Es sollen dabei zwei zusätzliche Krippengruppen für Kinder unter drei Jahren (10 Kinder je Gruppe) sowie eine Familiengruppe (10 Kinder von 3 6 Jahren und  5 Kinder unter drei Jahren) entstehen.

 

  1. Die Finanzierung ist im 1. Nachtragshaushalt 2016 bzw. im Haushalt 2017 sicherzustellen.

 

  1. Die vorläufige Planung des Architektenbüros Feddersen, die für den Förderantrag erarbeitet wurde, wird grundsätzlich begrüßt. Das Büro wird daher mit der Gesamtplanung beauftragt. Die Details sind auch mit dem Träger der Pusteblume abzustimmen.

 

  1. Weil so ein Anbau nicht kurzfristig zu bauen ist, aber so schnell wie möglich zusätzliche Plätze benötigt werden, wird der Bürgermeister beauftragt, für den Übergang ein Mietobjekt zu suchen, in dem in zwei zusätzlichen Krippengruppen insgesamt 20 Kinder unter drei Jahren betreut werden können.

 

  1. Die Ausschreibung für eine Containeranmietung ist aufzuheben.

 

  1. Im Haushalt 2016 werden 80.000 € außerplanmäßig bereitgestellt für
  • die noch 2016 anfallende Miete,
  • ggf. Anpassungen der Mieträume an die Bedürfnisse für eine Kinderbetreuung, z.B. geänderter Bodenbelag,
  • die Anschaffung der erforderlichen Gruppen-Erstausstattung, z.B. Möbel
  • sowie für Planungskosten für den Anbau.

 

 


Anlage/n: