Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/693/07GV  

Betreff: Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 07 815.122
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
10.11.2016 
10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre weisen eine Unterdeckung von 764,32 € aus. Gem. § 6 KAG ist diese Unterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Laut der anliegenden Kalkulation liegt die voraussichtlich kostendeckende Gebühr je cbm bei 1,40 EUR.

Gem. dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes bleibt die Gemeinde Tarbek aufgefordert, kostendeckende Gebühren zu erheben. Eine Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmitteln ist rechtlich unzulässig und widerspricht dem Gebot des § 76 GO.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,40 EUR / cbm ist bei einer Jahresmenge von rd. 7.000 cbm  eine Kostendeckung zu erwarten

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2017 auf 1,40 EUR / cbm für den Kalkulationszeitraum von 2017 2019 festgesetzt.

Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation 2017 – 2019

V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation2017-2019 (439 KB)      
Anlage 2 2 V.NachtragssatzungTa (14 KB)