Vorlage - VO/2016/693/07GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre weisen eine Unterdeckung von 764,32 € aus. Gem. § 6 KAG ist diese Unterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
Laut der anliegenden Kalkulation liegt die voraussichtlich kostendeckende Gebühr je cbm bei 1,40 EUR.
Gem. dem Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes bleibt die Gemeinde Tarbek aufgefordert, kostendeckende Gebühren zu erheben. Eine Finanzierung aus allgemeinen Deckungsmitteln ist rechtlich unzulässig und widerspricht dem Gebot des § 76 GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,40 EUR / cbm ist bei einer Jahresmenge von rd. 7.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2017 auf 1,40 EUR / cbm für den Kalkulationszeitraum von 2017 – 2019 festgesetzt.
Der Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2017 – 2019
V. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tarbek über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation2017-2019 (439 KB) | ||||
2 | V.NachtragssatzungTa (14 KB) |