Vorlage - VO/2016/637/10GV
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Sachverhalt:
Bestrebungen, die Trägerschaft der offenen Ganztagsschule auf einen anderen Träger zu übertragen, blieben seit dem Frühjahr 2015 bis Ende 2015 erfolglos.
Eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus der Schulleitung, dem Bürgermeister, dem Gemeindedezernenten und den Koordinationskräften für die offene Ganztagsschule hat sich seit Anfang des Jahres 2016 verstärkt um die Erneuerung/Verbesserung des Kursangebotes bemüht, dabei auch die Übertragung der Trägerschaft befürwortet und bereits bestehende Kooperationen der Schule mit in den Fokus genommen.
Ein erforderlicher, zu vergebender Kooperationsvertrag stellt einen öffentlichen Auftrag i.S.v. § 99 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dar.
Unter Beachtung des GWB und des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TTG) ist eine freihändige nationale Vergabe unter Beteiligung von drei bis fünf Bietern zulässig, wenn die geldwerte Leistung des öffentlichen Auftraggebers (Schulträger Gemeinde Trappenkamp), die dem weiteren Träger zugewendet werden soll, einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt. (Berechnung: siehe finanzielle Auswirkungen)
Gem.§ 3 Abs.1 VOL/A sind freihändige Vergaben Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ziel- und lösungsorientiert hat der Schulträger in Person des Gemeindedezernenten dann das freihändige Vergabeverfahren angeschoben, um zeitnah eine positive Veränderung zu erwirken.
Neben der Volkshochschule Trappenkamp-Bornhöved e.V., dem TV Trappenkamp, dem ErlebnisWald Trappenkamp, dem Verein HorizonT e. V. wurde auch das AWO-Familienzentrum Pusteblume angeschrieben.
Die Rückmeldungen sollen Inhalt der folgenden Sitzungen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Berechnung der Auftragssumme aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften:
Zuwendungen des Schulträgers ( 48 Monate) in den Jahren
20126.988,00 € 201628.007,00 €
20136.166,00 €201728.007,00 €
2014 24.474,00 €201828.007,00 €
2015 28.007,00 €201928.007,00 €
Monatsbetrag1.367,40 € 2.333,92 €
Kostenschätzung für die mögliche Laufzeit vom 01.02.2017 – 31.07.2018
18 Monate
x Monatsbetrag24.613,20 €42.010,56 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt das durchgeführte Ausschreibungsverfahren.
Die Gemeindevertretung beschließt die grundsätzliche Übertragung der Trägerschaft der offenen Ganztagsschule der Grundschule auf einen anderen Träger.
Die Vertragsbedingungen werden per gesondertem Beschluss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens festgelegt.
Anlage/n: