Vorlage - VO/2016/632/02GV
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Sachverhalt:
Am Spielplatz „Hornsweg“ soll direkt neben dem Wohngrundstück Hornsweg 2 ein Knickdurchbruch von einem Meter Breite geschaffen werden, damit die Kinder einen direkten Durchgang zum Spielplatzgelände erhalten.
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg und der Kreisplanung bestehen keine Bedenken, diesen zu schaffen. Große Bäume dürfen jedoch dafür nicht entfernt werden.
Für den Knickdurchbruch bedarf es keines Antrages.
Finanzielle Auswirkungen:
150,00 € aus Mitteln der Spielplatzpflege / Grünanlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermister wird beauftragt, den Bauhof anzuweisen, neben dem Wohngrundstück Hornsweg 2 zum Spielplatz „Hornsweg“ einen Knickdurchbruch von einem Meter Breite zu schaffen.
Anlage/n: ./.