Vorlage - VO/2016/620/03GV
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Sachverhalt:
Der SV Schmalensee betreibt in der Gemeinde Schmalensee eine Kinderspielstube als kindergartenähnliche Einrichtung mit Betreuungszeiten von 4,5 Stunden/3 Tage / Woche.
Aus beigefügter Betriebskostenabrechnung ist die Kostenbeteiligung der Gemeinde Schmalensee im Jahr 2015 ersichtlich.
Aus der Gemeinde Damsdorf sind 2 Kinder betreut worden, die von der Gemeinde Schmalensee zu einem Kostenanteil von 750,07 € gefördert wurden.
Grundsätzlich gilt es, dass für kindergartenähnliche Einrichtungen keine Kostenausgleichsverpflichtung begründet wird.
Allerdings handelt es sich bei der Kinderspielstube um eine qualifizierte Erweiterung des Gesamtangebots in der Kindesbetreuung im ländlichen Raum der Ämter Bokhorst-Wankendorf und Bornhöved, die eine pädagogische Betreuung durch eine Erzieherin und eine Erzieherassistentin gewährleistet.
In der Einrichtung „Die Kicherzwerge“ sind im Jahr 2015 Kinder aus den Gemeinden Belau/ Vierhusen, Bornhöved, Damsdorf, Schmalensee, Stolpe, Tarbek, Tensfeld und Wankendorf betreut worden.
Eltern aus diesen Gemeinden wählen immer wieder bewusst die beschauliche, kleine Einrichtung, um ihren Kindern einen leichten Einstieg in den Kindergarten-/Schulalltag zu ermöglichen und ihr Recht auf einen bedarfsgerechten Platz in Form einer 3-tägigen Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Für Kinder sowohl unter als auch über drei Jahren bietet die 3-tägige Betreuung eine kostengünstige Alternative (1,07 €/Std.) nicht nur für Eltern mit diesem speziellen Bedarf sondern auch für die Gemeinde Damsdorf in der Kostenbeteiligung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsansatz PSK 365090.5317000 14.000 €
Derzeitige Haushaltsüberschreitung- 7.814 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Zuschuss zu den Betriebskosten 2015 der Kinderspielstube „Die Kicherzwerge“ analog § 25 a KiTaG an die Gemeinde Schmalensee in Höhe von …….. € zu leisten.
Anlage/n:
Jahresrechnung 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresrechnung 2015 (125 KB) |