Vorlage - VO/2016/602/01Amt
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Sachverhalt:
Die Wohngemeinden der zugewiesenen Flüchtlinge haben den Wunsch geäußert, jährlich eine anteilige Summe aus der „Flüchtlingspauschale“ als Budget für Integrationsprojekte zu erhalten.
Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von neu zugewiesenen und bereits untergebrachten Asylbewerbern ist die Betreuungskostenpauschale wie folgt vom Kreis erstattet/zugesagt worden:
ab 07/1562 Asylsuchendea 900 €55.800 €
01/16-02/16 4 Asylsuchendea 1.000 € 4.000 €
03/16 –lfd. 6 Asylsuchende a 2.000 €12.000 €.
Derzeit werden personelle Mehrkosten und sämtliche Quittungen (Bücher, Möbel, Fahrtkosten, Projekte, Sprachmaterial u.ä.) aus dieser Pauschale erstattet.
Auf einen detaillierten Verwendungsnachweis wird von Seiten des Kreises verzichtet, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.
Lt. rechnerischer Übersicht der Anlage ist für das 1.Halbjahr 2016 von einer Restverfügungssumme von ca. 10.000 € auszugehen.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag im Hinblick auf
- evtl. Vorhaltekosten für die Wohnungsanmietung im Rahmen der derzeitigen Wohnraumsuche, die sich zunehmend schwieriger gestaltet,
- mögliche befristete Projekte der Integration und
- die fortwährende Motivation des bestehenden ehrenamtlichen Engagement
vorerst nicht auf die Wohngemeinden zu verteilen sondern weiterhin in der Verfügung des Amtes zu belassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Lt. Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, die Verwaltung der Betreuungskostenpauschale für Asylbewerber in der bestehenden Form weiter zu führen.
Anlage/n:
Kostenübersicht
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Anlagen: | |||||
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1 | Berechnung 1.HJ Hilfe für Asylbewerber (211 KB) |