Vorlage - VO/2016/542/01Amt
|
|
Sachverhalt:
Das Amt Bornhöved hat in seiner Amtsausschusssitzung am 17.12.2009 beschlossen, die Haushaltsausführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht auf die doppelte Buchführung (Doppik) zum 01.01.2011 umzustellen.
Grundlage der Doppik ist das 3-Komponenten-Modell.
Das 3-Komponenten-Modell besteht aus der Bilanz, dem Ergebnisplan bzw. der Ergebnisrechnung und dem Finanzplan bzw. der Finanzrechnung.
Mittelpunkt des 3-Komponenten-Modells ist jedoch die Bilanz. Sie spiegelt die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde wieder.
Bei einem Infoabend der Firma Petersen & Co. am 15.11.2012 in Tensfeld, hat die Beraterfirma den Bilanzaufbau bereits intensiv erläutert.
Gem. § 95 n der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, ist für die Prüfung der Eröffnungsbilanz ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Gemeindevertretung.
Gem. § 18 der Amtsordnung, sind die Vorschriften der Gemeindeordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Amtes analog anzuwenden
Gem. § 8 (1) a der Hauptsatzung des Amtes Bornhöved, ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.
Gem. § 95 n (6) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, gelten für die Prüfung der Eröffnungsbilanz die Vorgaben für die Prüfung der Jahresrechnung entsprechend.
Somit ist der Finanzausschuss der zuständige Prüfungsausschuss für die Eröffnungsbilanz.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss hat die Eröffnungsbilanz 2011 mit den zugehörigen Anlagen geprüft.
Dabei sind keine / folgende Beanstandungen erhoben worden.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Eröffnungsbilanz 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Anlage/n:
Eröffnungsbilanz 2011
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Eröffnungsbilanz 2011 (876 KB) |