Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/532/02GV  

Betreff: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet "Feldstraße 12, 12 a und 16"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.64_01 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2016 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Bornhöved hat in ihrer Sitzung am 25.02.2016 den Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“ gefasst.

 

Aufgrund des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 25.02.2016 wurde in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Über die Berücksichtigung der im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung durch Beschluss. Darüber hinaus ist der Satzungsbeschluss zu fassen und die Begründung zu billigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Antragstellerin trägt die Kosten für die städtebaulichen Leistungen .

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet „Feldstraße 12, 12 a und 16“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 


Anlage/n:

 

- Abwägungsprotokoll

- Satzung, bestehend aus Planzeichnung und Text

- Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsprotokoll (2991 KB)      
Anlage 2 2 Satzung bestehend aus Planzeichnung und Text (1194 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (5528 KB)