Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/521/05GV  

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
hier: Kostenschätzung und Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zur Umrüstung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3 / Ho
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Horchmer, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
24.05.2016 
8. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schmalensee hat im Jahr 2010 die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage energetisch saniert, indem die HQL-Leuchtmittel durch sogenannte Interfunktionsleuchtmittel ersetzt wurden. Mittlerweile sind in Folge mehrerer Ausfälle die Induktionsleuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel ausgetauscht worden. Da dieses zu unterschiedlichen Leuchtfarben kommt, empfiehlt es sich, auf ein einheitliches System umzurüsten. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:

 

1. Umrüstung der Leuchtmittel auf LED-Leuchtmittel

2. Austausch der Lampenköpfe auf LED-Technik

 

Auf Grund der erheblichen Kostenunterschiede empfiehlt es sich die Variante 1 sukzessive durchzuführen, das bedeutet in Straßenabschnitten bzw. lichtgruppenweise die Leuchtmittel auf LED-Leuchtmittel umzurüsten. Die hierbei entstehenden Kosten werden sich auf ca. 80 EUR je Lichtpunkt belaufen. Energieeinsparungen sind jedoch nicht zu erwarten, da die bereits vorhandenen im Jahr 2010 ausgetauschten Leuchtmittel eine Energieeinsparung von 80 % hervorgerufen haben und die LED-Technik annähernd den gleichen Energiebedarf wie die Induktionsleuchtmittel haben.


Finanzielle Auswirkungen:


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die bestehende Straßenbeleuchtungsanlage mit LED-Leuchtmitteln umzurüsten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 3.000 EUR stehen ausreichend zur Verfügung.

 


Anlage/n: