Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/486/02GV  

Betreff: Entscheidung über durchzuführende Straßenunterhaltungsmaßnahmen in 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
13.04.2016 
14. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
09.06.2016 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

An folgenden Straßenzügen der Gemeinde Bornhöved sind Unterhaltungsarbeiten, wie nachstehend beschrieben, durchzuführen:

 

1.Feldstraße, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

2.Apfelallee, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

3.Moorblick, Fugenverguss sowie Oberflächenbehandlung Kaltasphalt

4.Brovstweg, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

5.Tannenweg, Fugenverguss sowie Deckschicht

6.Bankettenpflege Alte Plöner Straße

 

Die genaue Leistungsbeschreibung sowie die Massen werden nach Beschlussfassung erstellt.

 

Die Straßen Schwedenring / Kornkamp / Johannesthal wurden bereits in 2015 beauftragt und werden noch vor den Sommerferien saniert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Produktsachkonto für Straßen- und Wegeunterhaltung wurde mit 200.000 EUR r alle im Jahr 2016 durchzuführenden Maßnahmen veranschlagt (inkl. laufende Unterhaltung, voraussichtlich 30.000 EUR).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Straßenzüge im HH Jahr 2016 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der nachstehenden Reihenfolge zu sanieren:

 

 

1.Feldstraße, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

2.Apfelallee, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

3.Moorblick, Fugenverguss sowie Oberflächenbehandlung Kaltasphalt

4.Brovstweg, Flickarbeiten sowie Fugenverguss

5.Tannenweg, Fugenverguss sowie Deckschicht

6.Bankettenpflege Alte Plöner Straße

 

Der rgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 


Anlage/n: