Vorlage - VO/2016/426/09SV
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Sachverhalt:
Der Schulverband Sventana Bornhöved hat in seiner Schulverbandsversammlung am 30.11.2009 beschlossen, die Haushaltsausführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht auf die doppelte Buchführung (Doppik) zum 01.01.2011 umzustellen.
Grundlage der Doppik ist das 3-Komponenten-Modell.
Das 3-Komponenten-Modell besteht aus der Bilanz, dem Ergebnisplan bzw. der Ergebnisrechnung und dem Finanzplan bzw. der Finanzrechnung.
Mittelpunkt des 3-Komponenten-Modells ist jedoch die Bilanz. Sie spiegelt die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde wieder.
Bei einem Infoabend der Firma Petersen & Co. am 15.11.2012 in Tensfeld, hat die Beraterfirma den Bilanzaufbau bereits intensiv erläutert.
Gem. § 95 n der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, ist für die Prüfung der Eröffnungsbilanz ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Gemeindevertretung.
Gem. § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, sind die Vorschriften zur Prüfung für den Schulverband analog anzuwenden
Gem. § 7 (1) a der Schulverbandssatzung des Schulverbandes Sventana, ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.
Gem. § 95 n (6) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, gelten für die Prüfung der Eröffnungsbilanz die Vorgaben für die Prüfung der Jahresrechnung entsprechend.
Somit ist der Finanzausschuss der zuständige Prüfungsausschuss für die Eröffnungsbilanz.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss hat die Eröffnungsbilanz 2011 mit den zugehörigen Anlagen geprüft.
Dabei sind keine / folgende Beanstandungen erhoben worden.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, die Eröffnungsbilanz 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Anlage/n:
Eröffnungsbilanz 2011