Auszug - Knickpflege
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Wortprotokoll Beschluss |
- In der Straße zwischen Dorfstraße 17 und 19 muss auf jeden Fall die Knickpflege durchgeführt werden. Hierzu sollen die Eigentümer der Flächen aufgefordert werden, der Knickpflege nachzukommen.
- Ebenso soll im Wiesenweg die Knickpflege durchgeführt werden. Hierzu soll die Forstverwaltung angeschrieben werden, dieser nachzukommen.
- Die Einwohner sollen darüber informiert werden, dass die Ablagerung von Strauchgut auf dem Dörphus-Grundstück nicht mehr ganzjährig gestattet sein soll, sondern dies nur noch von Januar bis zum Osterfeuer erlaubt werden soll.