Amt Bornhöved
 

Auszug - Verwaltungskostenanteile für die Verwaltung von Schulen durch das Amt Bornhöved  

4. Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert die derzeitige Handhabung zu den erhobenen Verwaltungskostenanteilen für die Verwaltung von Schulen durch das Amt und warum diese geändert werden soll. Wegen der noch ausstehenden Mitteilung des Innenministeriums zur Anwendung des § 21 Abs. 2 Amtsordnung (AO) schlägt er vor, Alternativbeschlüsse danach zu fassen, ob § 21 Abs. 2 AO für die Gemeinde Trappenkamp anwendbar ist oder nicht.

Weiter berichtet er, welche politischen Entscheidungen jetzt zu treffen sind und trägt er auch Beschlussvorschläge vor.

 

In der folgenden Aussprache teilt Frau Scheel mit, dass sie in der Beschlussvorlage keine konstruktiven Varianten erkennt, die den Interessen aller Schulverbandsmitglieder im Sinne einer Solidargemeinschaft entsprechen. Von Herrn Saggau wird dazu darauf hingewiesen, dass bislang die amtsangehörigen Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes aus dem Amt Bornhöved die Kosten für die Verwaltung der Sventana Schule weitgehend für die anderen Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes mitgetragen haben. Von Herrn Schwarz wird ergänzt, dass es demjenigen leicht fällt von einer Solidargemeinschaft zu sprechen, der aus der Gemeinschaft empfängt. Bei den Verwaltungskosten muss es aber Ziel sein, die Kosten verursachungsgerecht, kostendeckend umzulegen. In diesem Zusammenhang macht Frau Roßmann darauf aufmerksam, dass der Schulverband im vergangenen Jahr aber auch eine Solidarität gegenüber der Standortgemeinde der Schule zeigte, indem ein Gebührenverzicht

für die Nutzung von schulischen Einrichtungen für sportliche Veranstaltungen beschlossen wurde und dieses den Schulverband mit einem Ertragsausfall von geschätzt über 25.000 EUR belastet.

 

Weiter stellt sich Frau Scheel die Frage, ob die Verwaltung des Amtes Bornhöved effektiv arbeiten würde, weil bei dem errechneten Verwaltungskostenanteil ein Betrag von 250 EUR je Schüler/in entsteht. Das Amt-Bokhorst-Wankendorf hätte einen deutlich geringeren Verwaltungskostenanteil je Schüler/in für die dort verwalteten Schulen. Vom Protokollführer wird dazu mitgeteilt, dass nicht bekannt ist, ob das Amt Bokhorst-Wankendorf einen kosten-deckend errechneten Verwaltungskostenanteil erhebt, dass ein Verwaltungskostenanteil je Schüler/in zunächst einmal nur ein statistischer Wert ohne großer Aussagekraft ist und dass der Schulverband nicht zwingend vom Amt Bornhöved verwaltet werden muss. Herr Siebke ergänzt, dass das Amt Bokhorst-Wankendorf gerne mitteilen darf, für welchen Betrag je Schüler/in dort die Verwaltung des Schulverbandes erfolgen würde.

Nachdem weiter unterschiedliche Lösungen für den Schulverband diskutiert werden, weist der Protokollführer darauf hin, dass es sich hier um eine Sitzung des Finanzausschusses des Amtes handelt und dass es hier darum geht, wie das Amt mit den Kosten für die Verwaltung von Schulen umgehen will. Ob und wie eine Änderung der Verwaltung des Schulverbandes erfolgen soll, wäre zunächst in den Gremien des Schulverbandes zu klären und nicht hier.

 

Anschließend teilt der Ausschussvorsitzende mit, dass er den eingeschlagenen Weg zur Änderung der Kostenanteile für die Verwaltung von Schulen für richtig hält und dieser weiter beschritten werden sollte. Im Übrigen ist für den Herbst vorgesehen, einen Ämtervergleich vorzunehmen, weil die Höhe der Amtsumlage im Amt Bornhöved seit langer Zeit ein Thema ist, obwohl vor einigen Jahren auch eine Beraterfirma im Haus war. Nach seiner Auffassung kann die bisherige Lösung zur Verwaltung des Schulverbandes durchaus weitergeführt werden, aber nicht zu den bisherigen Konditionen.

 

Auf Nachfrage wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass eine individuelle Kostenermittlung zwar aufwendiger ist, als eine Berechnung nach vorgegebenen Sätzen der KGSt, der dafür erforderliche Mehraufwand hält sich aber in Grenzen. Der Aufwand dafür, welche/r Mitarbeiter/in mit welchen Zeitanteilen für den Schulverband, die Schulen der Gemeinde Trappenkamp und das Amt tätig ist, fällt mehr ins Gewicht, weil davon nahezu die gesamte Verwaltung betroffen ist.

Danach kommen die Ausschussmitglieder darüber überein, einzeln über die politisch zu entscheidenden Fragen abzustimmen und Herr Rudolph fasst zusammen, dass er den Eindruck gewonnen hat, dass von allen Anwesenden eine Gleichbehandlung beider Schulträger (Schulverband Sventana Bornhöved und Gemeinde Trappenkamp) bei der Festlegung von Verwaltungskostenanteilen angestrebt wird.

 

Antrag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, dass die Verwaltungskostenanteile, die der Schulverband Sventana Bornhöved und die Gemeinde Trappenkamp an das Amt Bornhöved entrichten, nach einem Kostendeckungsgrad berechnet werden.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 5   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

 

Antrag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, dass die mittelbaren Kosten bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 5   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

 

Antrag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, dass bei den Stundensätzen und den Jahresarbeitsstunden zur Berechnung des Kostendeckungsgrades, die vom Amt Bornhöved individuell errechneten Beträge zu Grunde gelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 5   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

 

Antrag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, dass der Kostendeckungsgrad der Verwaltungskostenanteile  100 % beträgt.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 5   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0

 

Nach den Abstimmungen sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, keinen Alternativbeschluss für den Fall zu fassen, dass nach Auffassung des Innenministeriums  § 21 Abs. 2 AO für die Gemeinde Trappenkamp nicht anwendbar sein sollte, weil nach Meinung des Ausschusses eine Gleichbehandlung beider Schulträger gewollt ist.

Sollte die Auffassung des Innenministeriums sich nicht mit der Meinung des Ausschusses decken, wird kurzfristig zu einer weiteren Sitzung des Finanzausschuss geladen.

 

Abschließend berichtet der Protokollführer, dass spätestens im frühen Herbst der Amtsausschuss eine Entscheidung darüber treffen sollte, wie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren ist, damit sich anschließend noch die Finanzausschüsse des Schulverbandes und der Gemeinde mit dieser Angelegenheit befassen können, um noch in diesem Jahr Entscheidungen der Willensbildungsorgane zu bekommen.

Sollte bis zum frühen Herbst die Auffassung des Innenministeriums zu dieser Angelegenheit nicht bekannt sein, wird die zuletzt mitgeteilte Auffassung des Kreises (§ 21 Abs. 2 AO wird auch für die Gemeinde Trappenkamp für anwendbar erachtet) berücksichtigt.