Auszug - Kooperationsverträge mit umliegenden Schulen mit Oberstufe
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Wortprotokoll |
Das Schulgesetz 2014 eröffnet in § 43 Absatz 6 die Möglichkeit der Kooperation zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien. Grundsätzlich kann eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe Kooperationsvereinbarungen mit mehreren Schulen mit Oberstufe unterschiedlicher Schularten schließen.
Die Protokollführerin erläutert stichpunktartig den formellen Hintergrund.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Schulträgers gibt die Schulleiterin bekannt, dass der Kontakt zu fünf Schulen auf positive Resonanz gestoßen ist.
Nachträglich mitgeteilt:
- Theodor-Litt-Schule, NMS
- Elly-Heuss-Knapp-Schule, NMS
- Walther-Lehmkuhl-Schule, NMS
- BBZ Bad Segeberg,
- Richard-Hallmann-Schule (mündlich)
Ein grober Entwurf einer Kooperationsvereinbarung liegt bereits vor. Beschlüsse der Schulkonferenzen aller beteiligten Schulen stehen noch aus.
Die Schulverbandsversammlung nimmt die Bestrebungen der Sventana-Schule zur Kenntnis und wird sich bezüglich der Erteilung des Einvernehmens erneut in einer ihrer nächsten Sitzungen damit befassen.