Amt Bornhöved
 

Auszug - Weiteres Vorgehen in Sachen Beregnungsanlage Tennenplatz  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bornhöved
Ort: Segeberger Landstraße, Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nachdem von Herrn Töbelmann vorgetragen wird, dass sich der Werkausschuss für den Bau eines Brunnen ausgesprochen hat, u. a. auch weil dieser evtl. auch als zusätzliche Löschwasserentnahmestelle genutzt werden könnte, setzt sich in der folgenden Diskussion die Auffassung durch, dass die benötigte Wasserfördermenge für eine Löschwasserentnahmestelle zu hoch und auch nicht erforderlich ist. Im Übrigen sollte nach Meinung des Werkausschusses auch noch geprüft werden, ob jede Person in Bornhöved einen Brunnen errichten dürfte. Nachdem mitgeteilt wird, dass für die Errichtung eines Brunnens eine wasserbehördliche Genehmigung erforderlich ist, die grundsätzlich jedem erteilt werden kann, wird von Herrn Bein die Auffassung vertreten, dass eine Beregnung der Flächen über einen Brunnen erfolgen sollte, weil dann kein Trinkwasser für diesen Zweck verbraucht wird. Mit einem Brunnen könnte oberflächennahes Wasser gefördert werden, dass noch nicht die gute Trinkwasserqualität hat. Weiter wird die Meinung geäußert, dass bei einem Brunnenbau Leitungen zu beiden Sportanlagen gelegt werden sollten und dass die Kosten für solch eine Variante etwa 18.000 EUR betragen würden.

 

Im Anschluss an der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Die Gemeindevertretung beschließt, dass zur Beregnung des Tennenplatzes ein Brunnen zur Entnahme von oberflächennahem Grundwasser (1. Leiter) errichtet wird. Der Brunnen soll Verbindungsleitungen sowohl zum Tennenplatz als auch zur C-Sportanlagen erhalten.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Erteilung der erforderlichen wasserbehördlichen Erlaubnis, den dafür erforderlich Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Einer über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt. Die Deckung ist im I. Nachtragshaushalt 2015 sicherzustellen.


Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 2