Amt Bornhöved
 

Auszug - Windenergie: - Bericht zum Beratungserlass der Landesregierung vom 23.02.2015 über Konsequenzen aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 20.01.2015  

4. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:10 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll

Das Ausschussmitglied Christian Saggau und die Zuhörer Julia Voß und Sönke Siebke erklären sich zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 für befangen und verlassen den Sitzungssaal.

 

Zu den Konsequenzen aus dem Urteil vom 20.01.2015 und dem aktuellen Sachstand berichtet Herr Weidlich, Firma Prokom, dass die Landesregierung eine Nichtzulassungsbeschwerde in dem Verfahren eingelegt hat, was vorrangig nur eine Verlängerung der Fristen zur Folge hat.

Sollte diese Anfechtung keinen Erfolg haben, wären

  1. die Teilfortschreibung des Regionalplanes und
  2. der Windkrafterlass

ungültig.

Seiner Einschätzung nach fehlt es dann ca. im Herbst 2015 an der Rechtsgrundlage für die gemeindeübergreifende Windenergieeignungsfläche 306.

 

Neue Erkenntnisse der Landesregierung, die bestrebt ist, Flächen auszuweisen und rechtssichere Regionalpläne zu beschließen, sollen am 20.05.2015 bekannt gegeben werden.

 

Herr Weidlich erläutert die Option der Gemeinde Schmalensee, sachliche Teilflächennutzungspläne zum Thema „Windenergie“ aufzustellen, d.h.

  • sämtliche Bereiche der Gemeinde neu zu definieren,
  • die eigenständige Ermittlung weicher und harter Kriterien vorzunehmen und
  • fachlich und sachlich begründete Konzentrationsflächen durch Gutachten auszuweisen,

um Klagemöglichkeiten potentieller Betreiber zu minimieren.

Sollte die Gemeinde untätig bleiben, könnten Betreiber für beliebige Flächen Genehmigungen im Rahmen des § 35 BauGB beantragen. Eine Steuerungsmöglichkeit der Gemeinde wäre dann nicht gegeben.

Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen, wie Artenschutz, Lärmschutz, Abstände, Höhe usw., erfolgt dann ausschließlich durch die Genehmigungsbehörde (LLUR).

Bei Vorliegen der Voraussetzungen könnte das gemeindliche Einvernehmen dann nicht versagt werden.

 

Er betont mehrfach, dass genügend Raum für die Windenergie geschaffen werden muss, da diese wie der Kiesabbau nach dem Baugesetzbuch privilegiert ist.

 

Thematisiert wird die evtl. gemeinsame Planung mit den Nachbargemeinden Damsdorf und Stocksee, die ebenfalls Aufstellungsbeschlüsse für sachliche Teilflächennutzungspläne gefasst haben. Selbst in Tensfeld scheint es Interessenten zu geben.

Hier plädiert Herr Weidlich für eine vom Amt koordinierte Zusammenarbeit.

 

Zu bereits entstandenen und zukünftigen Kosten gibt Herr Weidlich keine Prognosen.

 

Der erste Schritt wäre der Auftrag zur Ermittlung begründeter Kriterien.

 

Den Ausschussmitgliedern und der Zuhörerschaft wird die Gelegenheit gegeben, Fragen zum Verständnis zu stellen.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Weidlich für seine umfassende  Berichterstattung und die kompetenten Antworten.