Amt Bornhöved
 

Auszug - Widmung der unbefahrbaren Wohnwege vor den Reihenhauszeilen im Farnstieg und Ginsterstieg  

10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block begründet die Notwendigkeit der Widmung der unbefahrenen Wohnwege. Aufgrund der Beitragserhebungspflicht der Gemeinde Trappenkamp ist diese Widmung zwingend.


Beschluss:

 

1.Es wird beschlossen, die in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen des Ginsterstieges, die nördlich zum Farnstieg und südlich zum Irisstieg gelegen, aus den Flurstücken 270/1, 260/1 und 240/1 der Flur 3;

 

sowie

 

die Teilflächen des Farnstieges, die nördlich zur Erfurter Straße gelegen, aus den Flurstücken 299/7, 299/5, 299/4 und 307 der Flur 3;

 

als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Buchstabe b des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen (siehe anliegenden Lageplan).

 

Die Widmung wird auf den Benutzerkreis „Fußgänger“ beschränkt.

 

 

2.Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 2 des StrWG öffentlich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0