Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Benennung der Kreisstraße "K 106" in "Christiner Weg" und Erlass einer II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek  

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anwesend ist Herr Andresen von der Firma ABE Deponie GmbH. Er erläutert nochmals seinen Antrag auf Umbenennung der K 106 in Christiner Weg.


Beschluss:

 

Es wird folgende II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek gefasst:

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (GVOBl. S. 129) sowie des § 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003 (GVOBl. Sch.-H. S. 631, ber. 2004 S. 140) geändert durch LandesVO vom 04. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143) und des Beschlusses der Gemeindevertretung Tarbek vom 09.12.2014, wird folgende II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek erlassen.

 

 

Artikel 1

 

Die Benennung der Straßen, Wege und Plätze nach § 1 Abs. 2 der Satzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern vom 15.11.1979 ergibt sich aus dem anliegenden geänderten Ortsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

Der Verbindungsweg K 106 wird als „Christiner Weg“  neu benannt.

 

 

Artikel 2

 

Diese II. Nachtragssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tarbek, den 09. Dezember 2014  Gemeinde Tarbek

      Der Bürgermeister


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0