Auszug - Beratung und Beschluss zur Benennung der Kreisstraße "K 106" in "Christiner Weg" und Erlass einer II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anwesend ist Herr Andresen von der Firma ABE Deponie GmbH. Er erläutert nochmals seinen Antrag auf Umbenennung der K 106 in Christiner Weg.
Beschluss:
Es wird folgende II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek gefasst:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (GVOBl. S. 129) sowie des § 47 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25. November 2003 (GVOBl. Sch.-H. S. 631, ber. 2004 S. 140) geändert durch LandesVO vom 04. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143) und des Beschlusses der Gemeindevertretung Tarbek vom 09.12.2014, wird folgende II. Nachtragssatzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Tarbek erlassen.
Artikel 1
Die Benennung der Straßen, Wege und Plätze nach § 1 Abs. 2 der Satzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern vom 15.11.1979 ergibt sich aus dem anliegenden geänderten Ortsplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.
Der Verbindungsweg K 106 wird als „Christiner Weg“ neu benannt.
Artikel 2
Diese II. Nachtragssatzung tritt mit dem Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Tarbek, den 09. Dezember 2014 Gemeinde Tarbek
Der Bürgermeister
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0