Auszug - Beratung über mögliche Vorgaben bei der Plakatierung an Straßen, Wegen und Plätzen sowie Standortauswahl für Plakatständer
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Verwaltungsseitig wird ein Vermerk des Ordnungsamtes vom 13.06.2012 vorgetragen. Danach hat die Gemeinde Bornhöved bereits Vorgaben für das Plakatieren an Straßen, Wegen und Plätzen gemacht. So werden Plakatierungen an den Straßen „Adolfplatz“ und “Am alten Markt“ sowie an den grün lackierten Straßenlaternen in der Ortsmitte nicht erlaubt. Dies wird als Auflage in die Sondernutzungserlaubnis mit aufgenommen.
Im Verlauf der Beratung wird angeregt, eine Rufbereitschaft des Ordnungsamtes einzurichten, um Verstöße auch außerhalb der Bürozeiten der Amtsverwaltung anzeigen zu können. Der Vorsitzende stellt klar, dass hierüber der Amtsausschuss entscheidet.
Die weitere Beratung über diesen Tagesordnungspunkt ergibt, dass Plakatierungen an den Straßen „Adolfplatz“ und „Am alten Markt“ sowie an den grün lackierten Straßenlaternen in der Ortsmitte auch weiterhin nicht erlaubt sein sollen. Darüber hinaus wird über folgende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung abgestimmt:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass auf den Liegenschaften der Gemeinde im Ortskern (Alter Markt, Berliner Platz, ehemalige Meierei, Adolfplatz, Alte Reeperbahn) keine Plakate aufgestellt werden dürfen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0