Auszug - Personalangelegenheiten# Anpassung der Stundensätze für Arbeitnehmer/innen nach dem Mindestlohngesetz
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Nach Erläuterung der gesetzlichen Grundlage im Mindestlohngesetz wird beschlossen, dass der Stundenlohn für alle geringfügig gemeindlich beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab dem 01.01.2015 8,50 EUR beträgt.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Herr Luttermann hatte den Sitzungsraum bei diesem Tagesordnungspunkt verlassen.