Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Es folgt eine Diskussion über die Fertigstellung der Eröffnungsbilanzen. Eine zügige Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens soll erfolgen. Dazu wird vorgeschlagen, externe Unterstützung von Ämtern, die ihre Eröffnungsbilanzen bereits fertiggestellt haben, einzuholen. Eine Fehlerquote bis zu ca. 20 % würde zudem von den Gemeinden akzeptiert werden. Es sollten Bewertungsvereinfachungen angewendet werden, wie u. a. die Gebäudebewertung nach dem Versicherungswert. Bei möglichen Fehlern oder Unvollständigkeiten soll dann die Eröffnungsbilanz nachträglich korrigiert werden.
Herr Scharbow weist darauf hin, dass das Bewertungsverfahren nach dem Versicherungswert für Gebäude in Schleswig-Holstein gesetzlich nicht zulässig ist und auch eine vollständige Erfassung und Bewertung zwingend erfolgen muss. Insbesondere bei der Prüfung der Eröffnungsbilanzen durch die Gemeindevertretungen können somit Unklarheiten vermieden werden. Diese Vorgehensweise habe sich bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz in der Gemeinde Gönnebek bewährt.
Hinweis der Verwaltung:
In der Anlage ist eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht beigefügt, die sich auf eine mögliche Fehlerquote im Zusammenhang mit der Vermögenserfassung und -bewertung der Eröffnungsbilanzen bezieht.
Abstimmungsergebnis dafür: dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme_Fehlerquote_EÖB (61 KB) |