Auszug - Vorbereitung Haushalt 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Als Einleitung berichtet der Ausschussvorsitzende, dass nach der Haushaltsplanung weiter ein Abfluss von Liquidität der Gemeinde eintritt. Anschließend schlägt er vor, die Spielgerätesteuer von 11 auf 12 % der Brutto-Kasse zu erhöhen. Um Fehlbetragszuweisungen erhalten zu können, müsste die Gemeinde die Realsteuerhebesätze weiter erhöhen. Vom Protokollführer wird ergänzt, dass nicht nur die zu erwartenden Steuermehrerträge vorteilhaft für die Gemeinde wären, wenn die Hebesätze auf die Mindestsätze für eine Fehlbetragszuweisung angehoben werden, sondern dass sich die Möglichkeit eröffnet, nicht unerhebliche Sonderzuweisungen erhalten zu können. Es kann allerdings nicht verlässlich prognostiziert werden, wie hoch diese Zuweisung ausfallen wird. Ihre Höhe ist davon abhängig, in welcher Höhe ein Fehlbetrag tatsächlich entsteht, in welcher Höhe der Fehlbetrag vom Rechnungsprüfungsamt reduziert wird (freiwillige Leistungen, nicht ausgeschöpfte Ertragsmöglichkeiten) und in welcher Höhe insgesamt Fehlbeträge auf Kreis- bzw. Landesebene auszugleichen sind (evtl. erfolgt nur eine anteilige Zuweisung).
Von Herrn Dockwarder wird ergänzt, dass die Gemeinde bereits in den vergangenen Jahren maßvolle Steuererhöhungen umgesetzt hat, um beim letzten Schritt keine überhöhte Anhebung vornehmen zu müssen. Um keine Steuererhöhung vornehmen zu müssen, wird von Herrn Wundram angeregt, entsprechende Einsparungen vorzunehmen. Dazu wird die Auffassung mitgeteilt, dass erhebliche Einsparungen sich beträchtlich auf die Infrastruktur und damit auch auf die Attraktivität eines Ortes auswirken und dass es keine Schande sei, für nützliche Investitionen Kredite aufzunehmen. Die Gemeinde muss für die Einwohner/innen attraktiver werden, um Wegzüge zu vermeiden und evtl. neue Zuzüge zu generieren. Vom Bürgermeister wird dazu vorgetragen, dass zu viele vorgesehene Maßnahmen in der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden.
Zu konkreten Änderungen bei Haushaltspositionen wird vorgetragen, dass ein Zuschuss für die Triathlon-Veranstaltung in Höhe von 8.000 EUR noch aufgenommen werden muss (mit entsprechenden Einnahmen) und es wird von Herrn Wundram auf Nachfrage mitgeteilt, dass für Kinderspielplätze voraussichtlich ein Betrag von 75.000 EUR benötigt wird, weil nach der letzten Prüfung der Spielgeräte aus Gründen der Sicherheit eine ganze Reihe entfernt werden mussten.
Im Rahmen der Haushaltsberatung wird vom Vorsitzenden auch angeregt, den Höchstbetrag der ÜPL/APL, die vom Bürgermeister entschieden werden dürfen, evtl. auf die Auftragsbefugnis des Bürgermeisters zu erhöhen, weil nach einer aktuellen Information des Innenministeriums Eilentscheidungen deutlich restriktiver zu handhaben sind.
Herr A. Kruse äußerst sich skeptisch darüber, die entsprechende Befugnis des Bürgermeisters auf 5.000 EUR zu erhöhen. Nach eingehender Diskussion wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschluss:
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wird auf 2.500 EUR erhöht.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Im nächsten Jahr soll überprüft werden, ob mit vorstehender Änderung eine praktikable Lösung geschaffen wurde.
Zu einzelnen Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung wird in Aussprache darüber, folgendes festgestellt:
Zweitwohnungssteuer = Es sollen die Ergebnisse in Stocksee abgewartet und
anschließend erneut beraten werden.
Spielgerätesteuer = Eine Anhebung auf 12 % der Brutto-Kasse sollte erfolgen.
Sondernutzungsgebühren = Es wurde bereits entschieden, dass solch eine Gebühr nicht
gewollt ist.
Personalkosten = Einsparmöglichkeiten werden nicht gesehen; vielmehr
wurde festgestellt, dass der Bauhof mit mehr als 2 Stellen
unterbesetzt ist.
Sitzungsgeld = Eine Senkung hätte keine große wirtschaftliche Bedeutung.
Herr H. G. Kruse macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die fehlende flächendeckende Neufeststellung von Einheitswerten eine Ungerechtigkeit darstellt und eine Neufeststellung zu erheblichen Mehrerträgen führen würde. Da die Einheitswerte jedoch von den Finanzbehörden festgestellt werden, hat die Gemeinde auf eine Änderung keinen Einfluss.
Nach der Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Die Spielgerätesteuer wird auf 12 % der Brutto-Kasse erhöht.
Die Grundsteuer A wird von 350 % auf 370 % erhöht.
Die Grundsteuer B wird von 360 % auf 390 % erhöht.
Die Gewerbesteuer wird von 340 % auf 370 % erhöht.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Im Anschluss an die vorstehende Beschlussfassung teilt Herr Dockwarder mit, dass die Haushaltsanmeldungen z. T. zu unbestimmt sind und für 2016 konkretere Angaben (z. B. Maßnahmen in welchen Straßen, in welcher Größenordnung) erwartet werden. Ein positives Beispiel sind die Anmeldungen der Feuerwehr. Weiter erwartet er auch, dass Maßnahmen von der Verwaltung ausgeführt werden. Nach dieser Äußerung verständigen sich die Anwesenden darauf, dass im nächsten Jahr unmittelbar nach der Sommerpause in den Fachausschüssen mit der Haushaltsplanung begonnen wird.
Zu folgenden Haushaltspositionen erfolgt eine kurze Aussprache:
111080.5211000 = Der Werkausschuss hat empfohlen, den Ansatz um 20.000 EUR zu
erhöhen (Unterhaltung Liegenschaften).
424010.5271000 = Die angesetzten Aufwendungen werden nicht als überhöht
angesehen, weil insbesondere Dünger teuer ist (Sportstätten).
533000.5251000 = Es wird berichtet, dass unter dieser Position alle Kosten für das
Fahrzeug enthalten sind (Kraftstoff, Versicherung, Steuer usw.) und
nicht nur Reparaturaufwendungen (Betriebskosten Fahrzeuge).
Zum Stellenplan wird mitgeteilt, dass der Koordinierungsausschuss empfohlen hat, für den Bauhof zwei zusätzliche Stellen aufzunehmen und entsprechend Personalkosten einzuplanen (Stellenbesetzung voraussichtlich ab April/Mai 2015).
Abschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den als Vorlage verteilten Haushalt mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, noch eintretende Veränderungen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2014 einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0