Auszug - Einführung von Hundesteuermarken - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Neben der Einführung von Hundesteuermarken wird in der Beschlussvorlage auch eine Erhöhung der Hundesteuer von 110 auf 120 EUR vorgeschlagen. Der Ausschuss ist sich darüber einig, beide Themen getrennt voneinander zu beraten.
Wegen der erheblichen Erhöhung der Hundesteuer in diesem Jahr wurde mehrfach der Wunsch geäußert, Hundesteuermarken auszugeben. Es entwickelt sich eine kontroverse Aussprache zu diesem Thema, in der auf der einen Seite geäußert wird, dass eine Hundesteuermarke für Hundehalter/innen eine Erleichterung sein kann und auf der anderen Seite geäußert wird, dass dadurch nur ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand (Kosten) produziert wird.
Nach der Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Entwurf beigefügte Änderung des § 11 Abs. 4 der Hundesteuersatzung im Rahmen einer II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tensfeld über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2010 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
Zur Erhöhung der Hundesteuer sind sich die Ausschussmitglieder nach kurzer Aussprache darüber einig, dass nach der erheblichen Hundesteuererhöhung in diesem Jahr um mehr als 200 % (von 35 auf 110 EUR) 2015 nicht schon wieder eine Erhöhung vorgenommen werden kann.
Die Hundesteuer wird 2015 gegenüber 2014 nicht verändert und bleibt bei 110 EUR/Hund.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0