Amt Bornhöved
 

Auszug - Bericht der Ausschussvorsitzenden  

5. Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende berichtet wie folgt:

 

3.1Die Gesundheitsmesse war sehr gut besucht.

 

3.2In der Schmiede fanden zahlreiche Veranstaltungen statt; schön wäre es, wenn diese besser besucht werden würden.

 

3.3Das Bücherregal am Sudetenplatz wird gut genutzt.

 

3.4Die Informationsveranstaltung für das Projekt „Gablonzer Straße 11“ und das Kulturfest (welches im nächsten Jahr erneut stattfinden soll) waren sehr gut besucht.

 

3.5Mit der Patenschaft der Jugendfeuerwehr für das Waldschwimmbad war die Vorsitzende zufrieden (trotz anfänglicher Schwierigkeiten beim Gießen des „Gedenkbaumes“). Ob etwas in dieser Form erneut durchgeführt wird bzw. werden soll, ist noch offen.

 

3.6Das zweite Feuerwehrgespräch in diesem Jahr fand am 16. Oktober im Feuerwehrhaus statt. Die GemeindevertreterInnen haben sämtlich einen Feuerwehrbedarfsplan erhalten.

 

3.7Die Baumaßnahmen im Neubaugebiet „Große Heide“ laufen. Auf dem Grundstück des ehemaligen Waldhotels wird derzeit der letzte Schutt beseitigt.

 

3.8Die Parkplätze am Mönchsweg sind fertig gestellt, die Bäume sind gepflanzt und die Einweihung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

 

3.9In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass sich Anwohner über parkende Lkws beschwert haben. Nach Auskunft der Polizei ist das Parken dort nicht grundsätzlich verboten. Sollten sich jedoch Anwohner in den betr. Straßen gestört fühlen, weil die Lkws dort ständig abgestellt sind, könne man sich an die Polizei wenden (nicht an das Ordnungsamt). Hilfreich wäre es, wenn dafür Daten und Parkzeiten der Lkws notiert worden sind.

 

Weiterhin nicht erlaubt ist jedoch das Parken sowie das Radfahren von Personen ab 12 Jahren auf Fußwegen.

 

3.10Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum: Hier könnte – zumindest in einigen Teilbereichen – überlegt werden, ob es Sinn macht als Übergangslösung kleinere Rampen durch Asphaltierung anzubringen.