Amt Bornhöved
 

Auszug - Nutzungs- und Entgeltsatzung für die Einrichtungen des Schulverbandes Sventana Bornhöved  

4. Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum der Offenen Ganztagsschule, Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Ort: Musikraum der Offenen Ganztagsschule, Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Engelmann teilt mit, dass der vorliegende Satzungsentwurf für ihn ausreichend und umfassend genug ist. Er bittet (unabhängig von der Satzung) darum, noch einmal das Erfordernis eines Nutzungsänderungsantrages für das OGS-Gebäude sowie eine in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, dass bei einer Änderung des Nutzungsantrages die damals für den Bau des OGS-Gebäudes gewährten Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Frau Becker bittet darum, dass in § 17 Nr. 2 des Satzungsentwurfes die Nutzung der Fachräume, wie z. B. der Physik- und Chemieraum, gesondert geregelt wird. Nach einer eingehenden Diskussion über die außerschulische Nutzung von Fachräumen, kommen die Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass diese Nutzung nicht über die Satzung, sondern über eine Änderung der Schließanlage zu regeln ist.

 

Es wird sich darauf verständigt, das Thema „Änderung der Schließanlage“ auf die nächste Tagesordnung des Bauausschusses zu setzen.

 

Unter § 11 Abs. 5 des Satzungsentwurfes  soll es statt „Sie oder er soll gegen das Risiko aus der Freistellungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung abschließen.“ heißen: „Es ist von der Nutzerin oder dem Nutzer gegen das Risiko aus der Freistellungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.“

 

§ 13 Satz 3 des Satzungsentwurfes soll heißen: „Alle Personen, die im Küchenbereich tätig sind, sind verpflichtet, die vom Schulverband gestellte Einwegschutzkleidung zu tragen.“

 

Es wird sich außerdem darauf verständigt, dass die zu regelnde Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten nicht in der Nutzungs- und Entgeltssatzung festgelegt wird, sondern dies dem einzelnen Nutzer in der Nutzungsgenehmigung mitgeteilt wird.

 

Die Frage von Frau Roßmann, inwiefern Hausmeisterkosten für die Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten schon in den Nutzungsgebühren eingerechnet worden sind, kann nicht beantwortet werden.

 

Frau Kech teilt mit, dass es verwaltungsseitig für sinnvoll gehalten wird, die Satzung erst zum 01.04.2015 in Kraft treten zu lassen, um noch ausreichend Zeit zu haben, die Vereine und Verbände über die Neuregelungen insbesondere in Bezug auf die Nutzungsgebühr zu informieren.


Der Bauausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, die Nutzungs- und Entgeltsatzung für die außerschulische Nutzung der Einrichtung des Schulverbandes Sventana Bornhöved gemäß des vorliegenden Entwurfes und der angesprochenen Änderungswünsche zu erlassen. Weiter wird empfohlen, diese Satzung erst am 01.04.2015 in Kraft treten zu lassen.


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Personalkosten, die zusätzlich für die Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten entstehen werden, sind nicht im Nutzungsentgelt eingerechnet, da diese nach tatsächlichen Aufwand berechnet werden sollten.