Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss einer konkurrierenden Vorlage mit Erläuterung (Standpunkte/Begründungen der Gemeindevertretung) und einer Stichfrage für den Bürgerentscheid Windenergie  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herrn Detlof das Wort erteilt.

 

Dieser liest die Frage der konkurrierenden Vorlage vor und erläutert anschließend, dass die Gemeinde auch bei dieser Fragestellung verpflichtet bleibt, die Interessen aller abzuwägen. Anlagen mit einer Höhe von 150 Metern seien jedoch wirtschaftlicher zu betreiben, als mit einer geringeren Höhe. Er teilt mit, dass der Gemeindevertretung die Sorgen über Windenergieanlagen bewusst sind. Anlagen mit einer Höhe von 100 Metern würden wegen der geringeren Abstandsflächen zueinander aber eine größere Anzahl ermöglichen und auch die angrenzenden Gemeinden haben sich bei den dort beabsichtigten Windparks für eine Anlagenhöhe von 150 Metern entschieden. Somit würden Anlagen mit einer Höhe von 100 Metern einen größeren Eingriff in die Natur darstellen und es würde auch eine größere Beeinträchtigung des visuellen Eindrucks entstehen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung schriftlich darzulegen sind und deshalb in der verteilten Beschlussvorlage (Antrag der BWS-Fraktion) bei der Begründung zur Fragestellung immer der Begriff „BWS-Fraktion“ durch den Begriff „Gemeindevertretung“ ersetzt wird.

 

Anschließend wird über folgende Anträge abgestimmt:

 

Die Gemeindevertretung unterbreitet beim Bürgerentscheid über die Windenergie in Schmalensee nachstehend aufgeführte konkurrierende Vorlage zur Abstimmung:


Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Schmalensee an ihrer Planung für Anlagen mit maximal 150 Metern Gesamthöhe festhält, dabei aber in der Bauleitplanung auf Einhaltung möglichst größerer Abstände von der Wohnbebauung (d.h., mehr als 800 Meter zum Innenbereich und mehr als 400 Meter zur Wohnbebauung im Außenbereich) achtet, soweit dies ohne Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit möglich ist?

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 0

 

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Erläuterung (Standpunkte/Begründungen) zur konkurrierenden Vorlage zum Bürgerentscheid über die Windenergie:

 

Mit ihrer konkurrierenden Frage bzw. Vorlage kommt die Gemeindevertretung sowohl den Initiatoren des Bürgerbegehrens als auch den an einem Fortgang der Planung interessierten Landeigentümern und Investoren entgegen. Wenngleich aus bekannten Gründen bislang kein Wirtschaftlichkeitsgutachten vorgelegt werden konnte, ist die Differenz beider Interessenparteien vor allem in der Höhe der zu errichtenden Anlagen zu sehen.

 

Die Gemeindevertretung unterstützt das Ansinnen, Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern zu errichten, um eine optimale wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Sie berücksichtigt mit ihrer Vorlage aber gleichzeitig das Anliegen zahlreicher Anwohnerinnen und Anwohner auf Wahrung größerer Abstände sowohl vom Innenbereich als auch von den Einzelhöfen im Außenbereich.

 

Dabei stützt sich die Gemeindevertretung u.a. auf die Inhalte zahlreicher Veranstaltungen in Schmalensee, gemeindliche wie von der Bürgerinitiative initiierte. So hat der Investor Denker & Wulf AG in gemeindlichen Gremiensitzungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er an einem Bau von Anlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern interessiert sei. Der Referent einer BI-Veranstaltung am 30.05.2014 hat der Zuhörerschaft u.a. zum Ausdruck gebracht, dass die Windeignungsfläche 306 in Fragen der Wind-Häufigkeitsverteilung ein gutes Verhältnis am Standort für Windkraftanlagen mit 100 Metern Nabenhöhe aufweise. 100 Meter Nabenhöhe entsprechen 150 Meter Maximalhöhe.

 

Das zukünftige Landschaftsbild wird im Bereich der Windeignungsfläche 306 in jedem Fall durch Windkraftanlagen gekennzeichnet sein. Die an der Fläche beteiligten Gemeinden Damsdorf und Stocksee haben bereits 150 Meter hohe Anlagen in ihre Planungen aufgenommen. Nach Auffassung der Gemeindevertretung ist im Windpark eine Einheitlichkeit herzustellen. Auch möchte die Gemeindevertretung darauf aufmerksam machen, dass eine Festlegung auf kleinere Anlagen (100 Meter) auch den Bau von mehr Anlagen ermöglichen und somit einen weitaus gravierenderen Einschnitt in das Landschaftsbild und die Wahrnehmung durch den Menschen bedeuten würde.

 

Im Rahmen ihrer Verpflichtung, zum Wohle der Gemeinde zu agieren, müssen die Gemeindevertreter immer verschiedene Interessen gegeneinander abwägen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Windpark verspricht sich die Gemeindevertretung die Möglichkeit, dringend benötigte Einnahmen zu generieren, ohne die Schmalensee Fehlbedarfsgemeinde bliebe. Auch birgt eine Festlegung auf offenkundig unwirtschaftlichere Anlagen mit einer Gesamthöhe von 100 Metern – hier sei der Verweis auf die Gemeinden des Kreises Segeberg gegeben, in denen mittlerweile, getragen vom Willen der Vertretungen und Bürger, von 100 auf 150 bis 180 Meter ausgebaut wird – die Gefahr, sich unnötiger Rechtsstreitigkeiten verbunden mit einem unkalkulierbaren Kostenaufwand auszusetzen. Der Finanzausschussvorsitzende hat in der Sitzung des Bauausschusses am 18./25.03.2014 nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Schmalensee keinem finanziellen Risiko aussetzen dürfe und Wege finden müsse, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Dies ist das Hauptanliegen der Gemeindevertretung und sie unterstützt das Windenergie-Vorhaben auch in dem Bewusstsein, ins Landschaftsbild einzugreifen.

 

Mit dem Ansinnen, auf größere Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung hinzuarbeiten, möchte die Gemeindevertretung weiterhin den Sorgen von Anwohnerinnen und Anwohnern vor möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen begegnen. Diese Sorgen wird die Gemeindevertretung im weiteren Bauleitverfahren nicht ausblenden, sondern stets in ihre Überlegungen einbeziehen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 0

 

Die Gemeindevertretung beschließt nachstehend aufgeführte Stichfrage:

 

Werden beide zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Art und Weise mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet, welche Entscheidung soll dann gelten:

 

     (         )              (          )

Bürgerentscheid 1      Bürgerentscheid 2

(Bürgerbegehren)      (Vorlage der Gemeindevertretung)


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 0