Amt Bornhöved
 

Auszug - Festlegung des Termins und des Ortes (Raumes) für den Bürgerentscheid zur Windenergie  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister fragt die anwesenden Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, ob diese sich vor der Abstimmung zur Terminbestimmung des Bürgerentscheides dazu noch äußern möchten, weil bislang zur Terminfestlegung von den Vertretungsberechtigten keine Mitteilung vorliegt. Frau Dr. Fehrenbach teilt dazu mit, dass sie dafür plädiert, die Frist zur Durchführung des Bürgerentscheides zu verlängern und als Abstimmungstag frühestens den ersten Sonntag nach den Sommerferien in Schleswig-Holstein (oder einen späteren Termin) festzulegen. Die Vertretungsberechtigten würden bei einer Fristverlängerung ihr Einvernehmen erteilen.

 

Von Herrn Bucksch wird mitgeteilt, dass nach seiner Auffassung die vorgeschlagenen Termine einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Wochen nach Bekanntmachung des Abstimmungstermins nicht eingehalten werden würde.

 

Nach der Aussprache wird über folgende Anträge abgestimmt:


Beschluss:

 

Die Frist zur Durchführung eines Bürgerentscheides wird im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf sechs Monate verlängert.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Beschluss:

 

Der Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides zur Windenergie wird auf Sonntag, den 31.08.2014 festgelegt.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Der Bestimmung des Gemeindesaals zum Abstimmungsraum durch den Gemeindeabstimmungsleiter wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Hinweis der Verwaltung

Die angeführte Frist von 6 Wochen nach Bekanntgabe eines Beschlusses gemäß § 16 g Abs. 3 GO bezog sich auf die Einreichung eines Bürgerbegehrens und nicht auf die Durchführung eines Bürgerentscheides, war somit bei der Durchführung eines Bürgerentscheides unbeachtlich und ist im Übrigen spätestens seit der Änderung der GO vom 22.02.2013 nicht mehr in der GO enthalten.