Amt Bornhöved
 

Auszug - Grundsatzbeschluss Eltern-Kind-Zentrum  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Greiner berichtet, dass die Vorstellung des Konzeptes durch Frau Schultz vorgetragen wurde, welche dieses anschaulich erläutert hat. Die Vorstellung im Ausschuss sei dagegen eher mager ausgefallen. Er bittet Herrn Jahn um seine Stellungnahme. Dieser teilt mit, dass das Eltern-Kind-Zentrum aufgrund Vorgaben des Landes geschaffen werden soll und hauptsächlich ein Anlaufpunkt für Leute mit sozialen Problemen gedacht ist. Er trägt folgende schriftliche Ausarbeitung vor:

 

Dem vorliegenden Grundsatzbeschluss können und wollen wir in dieser Form nicht zustimmen, obwohl wir dem Thema positiv gegenüber stehen.

 

-Meine Damen und Herren, dass ein Familienzentrum nach Trappenkamp kommen soll, ist gemäß Kreis, Herrn Stankat, als unkritisch zu bewerten bzw. gilt als gesetzt (s. h. die Mail vom 07.07.14 auch an den Bürgermeister),

 

-gemäß Erlass des Sozialministeriums sind jedoch die zukünftigen Familien Anlaufstellen, Zitat: unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstrukturen zu etablieren. Dies vermissen wir bei dem vorgelegten Konzept. Gleichzeitig ist das vorgelegte Konzept zu einseitig und berücksichtigt überwiegend nur Kita-Kinder mit ihren Eltern. Wir haben aber nicht nur Kita-Kinder sondern auch Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Anlaufstelle benötigen,

 

-zu den „vorhandenen Angebotsstrukturen“ in Trappenkamp bestehen derzeit:

 

a)ein Jugendzentrum,

b)ein Kinder- und Sozialhilfeverein,

c)eine Sozialberatung für Spätaussiedler,

d)eine DRK Selbsthilfegruppe bei Krebserkrankung,

e)eine ATS Suchtberatung,

f)eine Erziehungs- und Lebensberatung,

g)eine Renten- und Schuldnerberatung,

h)sowie Beratungsstellen der umliegenden Gemeinden.

 

All diese einzelnen Beratungsstellen gilt es, in einem Familienzentrum zusammenzuführen und sinnvoll zu ergänzen z. B. durch Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern (s. hierzu die Strichaufzählung der Aufgabenprofile im Erlass des Ministeriums).

 

Sie sehen, das Thema Familienzentrum ist sehr komplex, bedarf vieler Überlegungen und umfasst nicht nur Kita-Kinder mit ihren Eltern. Daher kann als Standort nicht die Kita Pusteblume in Frage kommen. Unseres Erachtens ist das Schulzentrum als Standort die bessere Wahl. Hier erreichen wir deutlich mehr Personen und das dann auch noch ortsübergreifend aufgrund des weit gefächerten Einzugsgebietes und als bekanntes herausragendes Zentrum.

 

Aus allen genannten Gründen plädieren wir daher um Abänderung des Grundsatzbeschlusses auf:

 

1.Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätzlich das Engagement der AWO. Der AWO wird empfohlen, in ihrem Zuständigkeitsbereich Fördermöglichkeiten auszuloten und entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln (EPLR), Förderung durch die Aktivregion (LEADER) und Städtebauförderungsmittel vorrangig um den investiven Aufbau von Familienzentren einzuholen und entsprechende Anträge zu stellen.

 

3.Der Bürgermeister ermittelt die laufenden Kosten sowie die Folgekosten unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen sozialen Angebote im Amt Bornhöved. Synergieeffekte sind zu nutzen und zu berücksichtigen.

 

4.Die Standortfrage und die Größe des zukünftigen Familienzentrums sind kurzfristig unter Einbindung aller vorhandenen Beratungsstellen durch die Gemeindevertretung restriktive Bauausschuss festgelegt.

 

5.Die amtsangehörigen bzw. vom Erlass betroffenen Gemeinden sind an diesem Konzept zu beteiligen.“

 

Auf diese Ausführung von Herrn Jahn erläutert der Bürgermeister die Fördermöglichkeiten und weist darauf hin, dass die AWO als Träger tätig wird. Dieser Grundsatzbeschluss ist für die Antragstellung der Fördermittel erforderlich. Als Standort hält er die Kita Pusteblume für deutlich geeignet.

 

Herr Jahn möchte, dass in diesem Zusammenhang zu Protokoll genommen wird, dass laut Frau Schultz der Anbau verhandelbar sei. Er hält jedoch für den Grundsatzbeschluss eine Festlegung des Standortes mit festgelegter Quadratmeterzahl für unnötig.

 

Herr Barkow sieht den Inhalt der Beschlussvorlagen als inhaltlich nicht voneinander abweichend an. Auch er teilt die Auffassung, dass die Berücksichtigung der Folgekosten ein wichtiger Bestandteil für die Beschlussfassung ist. Als Anregung hält er die Einbindung des Sozialausschusses zusätzlich zum Bauausschuss für sinnvoll. Er schlägt vor, dass auch dieses Mal eine Arbeitsgruppe gebildet wird, wie es auch anderen Fällen erfolgreich geschehen ist.

 

Auch Herr Barkow weist darauf hin, dass ein Grundsatzbeschluss für die Förderung durch das LLUR erforderlich ist. Lediglich den Punkt 5 aus der Stellungnahme von Herrn Jahn würde er für den Beschlussvorschlag nicht akzeptieren, da dies die weitere Arbeit erschweren und verzögern würde. Auch den Aspekt aus der Beschlussvorlage von Herrn Schultz mitgeteilte Architektenwettbewerb muss noch einmal genauer betrachtet werden, da hier die Frage des Urheberrechtes des Architekten geklärt werden muss. Sollte diesem nichts im Wege stehen, ist ein solcher Architektenwettbewerb zu prüfen, da auch hierfür Fördermittel durch das LLUR möglich sind. Dem Familienzentrum als Einrichtung steht er positiv entgegen. Seine persönliche Erfahrung mit der ehemaligen Spielstube hat gezeigt, dass der Austausch von Eltern untereinander wichtig und wertvoll war und er von daher dieses Familienzentrum vom Standort sehr wohl als geeignet in der Nähe der Kita begrüßen würde. In diesem Zusammenhang könnte man die Synergieeffekte des Kindergartens nutzen, da dieser z. B. einen Bewegungsraum beinhaltet aber auch die räumliche Nähe zum Spielplatz gegeben ist.

 

Auch Herr Greiner hat durchweg positive Erfahrungen mit dem Treffpunkt in der Spielstube gemacht. Er weist darauf hin, dass es sich hier jedoch nicht nur um persönliche Erfahrungen handelt sondern dass die Wichtigkeit eines Anlaufpunktes auch vom Land erkannt wurde, die daraufhin ja eine Förderung für solche Zentren in Aussicht stellt.

 

Herr Schultz legt die Blickrichtung noch einmal auf die Vernetzung von verschiedenen Beratungsangeboten in einem räumlichen Zentrum. Er weist auch darauf hin, dass der Architektenwettbewerb wichtig für den Grundsatzbeschluss sei.

 

Nach diesem Austausch wird sich auf folgenden Beschlussvorschlag geeinigt.


1.Die Gemeindevertretung begrüßt grundsätzlich das Engagement der AWO. Der AWO wird empfohlen, in ihrem Zuständigkeitsbereich Fördermöglichkeiten auszuloten und entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermöglichkeiten aus EU-Mitteln (EPLR), Förderung durch die Aktivregion (LEADER) und Städtebauförderungsmittel vorrangig um den investiven Aufbau von Familienzentren einzuholen und entsprechende Anträge zu stellen.

 

3.Der Bürgermeister ermittelt die laufenden Kosten sowie die Folgekosten unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen sozialen Angebote im Amt Bornhöved. Synergieeffekte sind zu nutzen und zu berücksichtigen.

 

4.Die Standortfrage und die Größe des zukünftigen Familienzentrums sind kurzfristig unter Einbindung aller vorhandenen Beratungsstellen durch die Gemeindevertretung restriktive Bauausschuss festgelegt.

 

5.Der Bauausschuss und der Sozialausschuss sollen kurzfristig eine Arbeitsgruppe bilden, um das weitere Vorgehen festzulegen.

 

Mit dieser Änderung wird über den Beschluss abgestimmt.


Abstimmungsergebnisdafür: 17dagegen: 0Stimmenthaltung: 0