Amt Bornhöved
 

Auszug - Verschiedenes  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:52 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll

Es werden nachfolgende Anmerkungen/Anregungen vorgebracht:

 

1. Herr Jan Henrik Semerak berichtet wie folgt:

 

- Gegenüber dem Grundstück Dörpplatz 22 vorhandene Bäume (in etwa Höhe Bushaltestelle) weisen zum Teil trockene Äste auf und stellen somit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Es schließt sich eine allgemeine Diskussion darüber an, wie künftig mit der Verkehrssicherung und Unterhaltung des öffentlichen Grüns umzugehen ist.

 

- Im Fahrbahnbereich vor dem Grundstück Kroogredder 6a wurde eine Absackung in der dort vorhandenen Betonmulde festgestellt. Hier besteht Handlungsbedarf.

 

- Die im Bereich der Bushaltstellen vorhandene Beschilderung des ÖPNV befindet sich weiterhin in einem verbesserungswürdigen Zustand. Man verständigt sich darauf, den Betreiber schriftlich zu informieren.

 

- Für die Mitglieder der Feuerwehr sollten neue Jacken beschafft werden. Die vorhandenen und zum Teil schon beschädigten/geflickten Jacken entsprechen auch nicht mehr unbedingt dem heutigen Standard. Er schlägt vor, dass sich die Mitglieder der Gemeindevertretung und Vertreter der Feuerwehr nach der Sommerferien dazu austauschen. Die Kosten pro Jacke schätzt er auf 700,-€ - 1.200,-€.

 

- Am 05.07.2014 findet eine Leistungsbewertung der Gönnebeker Feuerwehr statt. Alle interessierten Besucherinnen und Besucher sind hierzu eingeladen. Start ist um 13.00 Uhr am Feuerwehrhaus; vorgesehen ist unter anderem eine Übung auf dem Dörpplatz. Für Kaffee/Kuchen ist gesorgt, ab 19 Uhr wird gegrillt.

 

2. Der Bürgermeister berichtet anschließend von einem Schreiben, welches er von einem Anwohner aus Rendswühren erhalten hat. Danach soll die im Zuge der Straße Wührener Weg (zwischen B 430 und Willingrade) vorhandene und über die Schwale führende Brücke, schadhaft sein. Die Brücke steht im Eigentum der Gemeinde Gönnebek. Nach seinen Recherchen dürfte die Unterhaltung der Brücke grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des WZV fallen (vgl. § 3 der Richtlinien des WZV). Die Zuständigkeit der Verkehrssicherung und Unterhaltung liegt insoweit bei der Gemeinde Gönnebek.

 

Die an der Brücke vorgesehene Beschilderung für die Tonnagebegrenzung ist nicht mehr vorhanden. Sofern schwere Fahrzeuge über die Brücke fahren und diese einer Extrembelastung ausgesetzt ist, beginnt die Brücke nach Aussage des Anwohners zu schwingen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen, ob vertragliche Vereinbarungen o. ä. zu dieser Brücke bestehen. Im Übrigen nimmt die Gemeindevertretung dieses zur Kenntnis.

 

 

Zu diesem Zeitpunkt wird die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen.