Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über notwendige Sanierungsmaßnahmen an den Kanaleinrichtungen im Teilgebiet 2 (Kieler Tor: Kieler Tor nördl. der Brücke, Priesterredder, Kornkamp, Pommernweg, Seeweg, An den Kleingärten) und Teilgebiet 5 (Kuhberg: Alte Landstraße, Apfelallee, Lindenstraße, Jahnweg, Kuhberg, Kirchstraße, Kieler Tor, Achtern Höfen, Schulstraße, Bahnhofstraße, Iven-Kruse-Weg, Wiesenredder, Am Alten Markt, Feldstraße)  

3. Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 4
Gremium: Werkausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ansgar Kruse merkt an, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt keine Tischvorlage erhalten hat. Es wird festgestellt, dass lediglich der Ausschussvorsitzende diese Vorlage erhalten hat, sodass es für die anderen Ausschussmitglieder neue Erkenntnisse sind. Herr Lösche vom Ing.-Büro Petersen & Partner erklärt anhand seiner Präsentation, dass die Sanierung des Teilgebietes 6 Anfang des Jahres abgeschlossen wurde. Lediglich die Tarbeker Straße als Landesstraße wurde ausgelassen.

 

Die Kanaluntersuchung in den Teilgebieten 2 und 5 wurde im November letzten Jahres abgeschlossen, wobei erhebliche Schäden festgestellt wurden. Diese wurden anhand von Photos dargestellt. Bezüglich der Ermittlung der Verursacher der Schäden ist es problematisch, wenn nur ein Schutzrohr zu sehen ist. Die Energieversorger könnten vor Ort ihre Leitungen messen, um so festzustellen, ob sie Eigentümer sind. Im Bereich der Regenwasser-haltungen betragen die Kosten für die Objektklasse 4 und 5 rund 190.000 EUR und für die Objektklasse 3 133.000 EUR. Herr Lösche erklärt auf Anfrage, dass bezüglich der Dringlichkeit der Sanierung die Vorgaben der Süvo zu beachten sind, d.h. dass bei Schäden der Objektklasse 4 und 5 sofort, d.h. innerhalb eines halben Jahres gehandelt werden muss. Im Bereich der Schmutzwasserhaltungen betragen die Kosten für die Sanierung der Objektklasse 4 und 5 rund 33.800 EUR und der Objektklasse 3 25.900 EUR.

 

Sowohl Herr Dockwarder als auch Herr Bickel weisen daraufhin, dass die Schäden nach Objektklasse 4 und 5 unverzüglich beseitigt werden müssen, damit die Gemeinde nicht für eventuelle Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

 

Da während der Sitzung nicht geklärt werden konnte, ob ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, wurde Herr Bickel gebeten, diese Angaben nachzureichen.

 

Nach kurzer Diskussion kommen die Ausschussmitglieder überein eine Ausschreibung für das Gesamtgebiet vorzunehmen. Dieses hat den Vorteil, dass die Bauüberwachung in einer Hand liegt.


Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Nach einer vollständigen Kostenzusammenstellung durch das Ing.-Büro Petersen & Partner, einschließlich der noch in Abzug zu bringenden Beträge, der durch Fremdverursacher entstandenen Schäden, sind sämtliche Kostenübernahmeerklärungen einzuholen und die Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Sind diese Voraussetzungen geschaffen wird der Gemeindevertretung empfohlen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den Kanaleinrichtungen für die Teilgebiete 2 und 5 der Objektklassen 4 und 5 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0