Amt Bornhöved
 

Auszug - Zustimmung zur Wahl der Stellvertretung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:04 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin verliest den Sachverhalt.

 

Der bisherige Stellvertreter, Herr Dennis Hock, scheidet aus persönlichen Gründen aus. Die Freiwillige Feuerwehr Tensfeld hat in ihrer Mitgliederversammlung am 17.01.2014 gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes, in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Tensfeld, entsprechend einen neuen Stellvertreter des Gemeindewehrführers gewählt. Mit der erforderlichen Mehrheit wurde im ersten Wahlgang Herr Birger Wenzel gewählt.

 

Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier nicht bekannt.

Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers zuzustimmen. Weil der Stellvertreter des Gemeindewehrführers gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zum Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde auszuhändigen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers vom 17.01.2014 zu.

Zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers wird Herr Birger Wenzel gewählt.

Der Stellvertreter des Gemeindewehrführers wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Sodann erfolgt die Vereidigung von Herrn Wenzel durch Frau Dr. Klüver sowie die Übergabe der Ernennungsurkunde.

 

Der bisherige Stellvertreter Dennis Hock ist nicht anwesend.