Auszug - Bericht für 2012 über der Gemeinde zugeflossene Spenden
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Wortprotokoll |
Der Finanzausschussvorsitzende Herr Barkow trägt den Sachverhalt vor.
Sachverhalt:
Die Bestimmungen in der Gemeindeordnung über das Einwerben und Annehmen sowie die Verwendung von Spenden sind Anfang 2012 grundlegend geändert worden. Danach obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Grundsätzlich entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende.
Die Gemeinde Trappenkamp hat in ihrer Hauptsatzung von der Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis für die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 15.000,00 EUR, bei Durchlauf Spenden bis zu 25.000,00 EUR übertragen. Zuwendungen über dieser Größenordnung sind der Gemeinde nicht zugeflossen.
Die Gemeindeordnung schreibt in ihrem § 76 vor, dass über die Annahme unter Vermittlung von Spenden, Schenkungen u. ä., die über 50,00 EUR hinausgehen, ein Bericht zu erstellen ist. Das geschieht hiermit erstmalig.
Im Jahre 2012 sind der Gemeinde nachstehende Spenden zugeflossen:
1. Friesen Apotheke
Hermann Imbusch
Friedlandstraße 18
24610 Trappenkamp
100,00 EUR für die Förderung des Feuerschutzes
2.Famila Warenhaus Lübeck GmbH und Co KG
Postfach 1348
24100 Kiel
250,00 EUR zur Förderung des Feuerschutzes
3.Bernd Lorbeer
Gönnebeker Ring 53
24610 Trappenkamp
200,00 EUR zur Förderung des Feuerschutzes
4.Firma Kattemeyer OHG
Gablonzer Straße 28
24610 Trappenkamp
1.480,00 EUR zur Förderung des Feuerschutzes
Der Bericht über die im Jahre 2012 der Gemeinde zugeflossenen Spenden wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.