Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Nach einer kurzen Aussprache kommen die Ausschussmitglieder darin überein keinen Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung zu fassen.
Sie schlagen jedoch vor in § 22 den Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Weiter wird die Verwaltung gebeten mitzuteilen, welche Auffassung das Gemeindeprüfungsamt zu der vorgeschlagenen Geschäftsordnung hat.
Hinweis der Verwaltung
Eine Stellungnahme des Gemeindeprüfungsamtes zu der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Diese wurde aus einer Mustergeschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages entwickelt (veröffentlicht im Arbeitsheft Nr. 23 in 2013).
Die Regelung des § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist Ausfluss aus § 22 Abs. 3 der Gemeindeordnung.