Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung einer Schweinemastanlage  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Gemeinde Stocksee versagt ihr gemeindliches Einvernehmen zum Antrag der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 23.08.2013 gemäß § 36 Abs. 2 BauGB zum Genehmigungsverfahren „Erweiterung der Schweinemastanlage Cremberg“, Eingang am 28.08.2013 beim Amt Bornhöved, zu den geänderten Antragsunterlagen vom 17.07.2013 vorsorglich aus formalen Gründen, um aufgrund der ungeklärten Rechtslage nach Fristablauf am 28.10.2013 kein fiktives Einvernehmen zu begründen.

 

Das Ersuchen der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 2 BauGB wurde trotz Aufforderung und Widerruf des LLUR als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 29.08.2013 nicht formal zurückgezogen.

 

Von der Kommunalaufsichtshörde wurde der Gemeinde am 20.09.2013 offiziell mitgeteilt und ein entsprechendes Schreiben des LLUR vom 18.09.2013 übermittelt, mit der Aufforderung des LLUR, die Gemeinde darüber zu informieren, dass ein erneutes Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB nicht erfolgt und nicht beabsichtigt ist und insofern keine erneute Zweimonatsfrist zu laufen beginnt.

 

Die rechtliche Grundlage und damit die rechtlichen Auswirkungen einer Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen sind für die Gemeinde nicht geklärt. Das am 23.10.2013 übermittelte Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit der Bitte, nicht über das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu entscheiden, erscheint nicht eindeutig und erweckt Zweifel, dass das Ersuchen formal wirksam zurückgenommen wurde.

 

Eine Rücknahme oder Annullierung des Ersuchens vom 23.08.2013 wird explizit nicht erwähnt und auch die durch den Herrn Rechtsanwalt Werner gestellte Frage, ob bei Fristablauf ein „fiktives Ersetzen“ des versagten gemeindlichen Einvernehmens eintreten würde, wurde bisher nicht beantwortet.

 

Eine anwaltliche Prüfung des Schreibens der Unteren Bauaufsichtsbehörde seitens der Gemeinde war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich. Das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zu den Antragsunterlagen vom 17.07.2013 erfolgt vorsorglich aus formalen Gründen, um die Rechtsfolgen des § 36 Abs. 2 BauGB zu vermeiden.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Weiterhin wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei dem Kommunalen Schadensausgleich Schleswig-Holstein (KSA) prüfen zu lassen, inwieweit die Übernahme eines Haftungsrisikos bereits im Rahmen der Einvernehmensversagung im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der SMA Cremberg möglich ist und welche Unterlagen hierzu vorzulegen sind.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Mit den umfassend geänderten Antragsunterlagen vom 26.03.2013 wurde auch ein neues Gutachten vom 05.09.2012 zum Straßenaufbau und der Tragfähigkeit der gemeindlichen Erschließungsstraße Cremberg von der L68 bis zur ersten Betriebseinfahrt eingereicht.

 

Mit den nun erneut geänderten Antragsunterlagen vom 17.07.2013, die der Gemeinde nach Auffassung des LLUR gar nicht hätten vorgelegt werden sollen, erfolgt eine zusätzliche gutachterliche Bewertung zum Oberbau von zwei Ausweichbuchten von je 30 m Länge und 2 m Breite, rechts und links des 3 m breiten asphaltierten Gemeindeweges. Eine Asphaltierung der Ausweichbereiche ist nicht vorgesehen!

 

Auf wessen Anforderung oder Bewertung diese Planung beruht, ist aus den vorgelegten Unterlagen eben so wenig ersichtlich wie die Frage, wer Kostenträger sein soll. Obwohl es sich um einen Gemeindeweg und Gemeindeeigentum handelt, ist die Gemeinde in diese Planung nicht einbezogen worden.

 

Zur Klärung der Frage der ausreichenden Erschließung und um Kosten für die Gemeinde zu vermeiden folgender Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde beschließt die Inanspruchnahme eines Ingenieurbüros (GALA & Partner, 21640 Horneburg) zur Bewertung der Erschließungssituation und der vorgelegten Gutachten, falls notwendig eine gutachterliche Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Kosten der Antragstellerin in Rechnung gestellt werden können.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0