Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie  

2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) liegt nun ein europaweit einheitliches Konzept vor, um schädlichen Auswirkungen und Belastungen durch Umgebungslärm vorzubeugen, sie zu vermeiden oder zu mindern. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Richtlinie stellt derzeit die Lärmaktionsplanung dar. Der Lärmaktionsplan ist ein strategischer Maßnahmenplan, der Ziele, Strategien und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete enthält. Er muss alle 5 Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Bei der strategischen Lärmkartierung waren aktuell die Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Kraftfahrzeugaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen zu berücksichtigen. Dazu gehört die Bundesautobahn A 21, die mit ihrem Lärm auch das Gemeindegebiet der Gemeinden Bornhöved, Tarbek und Trappenkamp belastet. Deswegen führen diese Gemeinden im Rahmen der Richtlinie eine Lärmaktionsplanung für ihr jeweiliges Gemeindegebiet in Zusammenarbeit mit dem Beratungsbüro Lärmkontor GmbH in Hamburg durch.

 

Einen Entwurf des Lärmaktionsplanes hat die Gemeindevertretung am 21.03.2013 beschlossen. Da die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung eine zentrale Bedeutung hat, wurde am 22.05.2013 eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Gemeinden Bornhöved, Tarbek und Trappenkamp für die Öffentlichkeit durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung war zum einen die Information der Öffentlichkeit zum Stand der Lärmaktionsplanung und der geplanten Maßnahmen. Zum anderen wurde die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für den Lärmaktionsplan gehört und hat die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung lagen die Entwürfe der Lärmaktionspläne der Gemeinden Bornhöved, Tarbek und Trappenkamp vom 27.05.2013 bis 27.06.2013 in der Amtsverwaltung aus. Weiterhin wurden die Entwürfe der Lärmaktionspläne den betroffenen Trägern der öffentlichen Belange zur Stellungnahme übersandt. Eine Zusammenfassung und Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der öffentlichen Auslegung und der öffentlichen Informationsveranstaltung mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Entwurf eines Lärmaktionsplanes, der von der Gemeindevertretung zu beschließen ist.

 

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Block, trägt den Beschlussvorschlag vor.


Beschluss:

 

1.Die aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der öffentlichen Auslegung und der öffentlichen Informationsveranstaltung eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Trappenkamp hat die Gemeindevertretung geprüft. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen und deren Berücksichtigung im Verfahren ergibt sich aus der beigefügten Abwägungsliste.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die darin aufgeführten Abwägungsvorschläge.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Trappenkamp zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wird beschlossen.


Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0