Auszug - Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die bürgerlichen Ausschussmitglieder durch Handschlag gemäß § 46 Abs. 6 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.