Auszug - Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl vom 26.05.2013
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Die mit der Einladung verschickte Vorlage haben die Mitglieder zur Kenntnis genommen. Es ergeben sich keine Nachfragen hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Gemeindewahl, weil
1. Einsprüche gegen die Wahl nicht eingegangen sind,
2. keine nicht wählbaren Vertreterinnen oder Vertreter gewählt wurden,
3. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft ist und
4. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten,
ist die Wahl nach § 39 GKWG für gültig zu erklären.
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013 festzustellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0