Auszug - Vorbereitung Haushalt 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer trägt einige aus dem beauftragten Organisationsgutachten zu erwartende Vorschläge zur Änderung der Aufbauorganisation und dem Personalbestand der Amtsverwaltung vor. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Stellenplans wird seitens der Amtsverwaltung auf die erwarteten Änderungsvorschläge reagiert und sind Personalverstärkungen in allen Fachbereichen enthalten.
Er teilt weiter mit, dass die in der Vorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen bei den vorgeschlagenen Änderungen des Stellenplans aber zu negativ dargestellt sind. In der Vorlage wird je zusätzlicher Stelle eine pauschale jährliche Kostensteigerung von 70.000 EUR genannt, die für das Planjahr aber nur anteilig zum Tragen kommt. Tatsächlich ist eine zusätzliche Stelle aber auf den Wechsel des LVB in ein Wahlbeamtenverhältnis entstanden und verursacht die nun erforderliche „Vorhalteposition“ gar keine zusätzlichen Kosten. Mit einer weiteren zusätzlichen Stelle wird nur darauf reagiert, dass eine beschäftigte Mitarbeiterin durch den Wegfall des KW-Vermerks mit einer gesonderten Stelle ausgewiesen wird. Da die Stelle bereits im Vorjahr besetzt war (über eine unbesetzte Position), entstehen dadurch auch keine Mehrkosten. Eine dritte Stelle ist aufgenommen worden, um bei einer Entscheidung des Amtsausschusses für einen vierten Fachbereich und die dann erforderliche Fachbereichsleitung reagieren zu können. Solch eine Entscheidung ist aber noch gar nicht getroffen und wird erst nach Vorlage des Organisationsgutachtens erwartet. Dieses wird kurzfristig vermutlich nicht der Fall sein. D. h., dass eine Stellenbesetzung voraussichtlich frühestens im Herbst erfolgen kann. Die dann zu erwartenden zusätzlichen Personalkosten liegen natürlich deutlich unter 70.000 EUR. Mit den übrigen Änderungen werden zwei zusätzlich Teilzeitstellen (0,5) ausgewiesen und erhöhen sich moderat Stundenanteile von Beschäftigten.
Vom Vorsitzenden wird anschließend zusammenfassend vorgetragen, dass die zu erwartenden Personalkostenerhöhung im Planjahr im Wesentlichen durch Stundenanpassungen und Teilzeitstellen entstehen können. Im investiven Bereich sind auch keine größeren Vorhaben vorgesehen.
Abschließend fragt Herr Kruse noch einmal nach, , was er sich unter den Kosten der Indirekteinleiterüberwachung im Abwasserbereich vorstellen muss. Dazu teilt der Protokollführer mit, dass es sich dabei um Sachkosten für den WZV handelt. Genaueres ist ihm nicht bekannt. Eine Einnahmeposition ist dafür aber nicht vorgesehen.
Hinweis der Verwaltung
Den Notizen zu früheren Haushaltsanmeldungen kann entnommen werden, dass nach § 33 LWG die Überwachung von Indirekteinleitern Aufgabe der Gemeinden ist. Diese Aufgabe müsste damit von den Gemeinden vom Amt wahrgenommen werden und dieses hat einen Vertrag mit dem WZV geschlossen, dass dieser die Indirekteinleiterüberwachung wahrnimmt. Dafür erhält der WZV entsprechenden Zahlungen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt, da Überwachungstätigkeiten in vielen Bereichen üblich ist und zu keinen Kostenerstattungen o. ä. führt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss den als Vorlage verteilten Haushalt 2023 mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0