Auszug - Maßnahmen der Städtebauförderung hier: Beantragung von Städtebauförderungsmitteln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister erklärt, dass für die geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung für 2023 der Maßnahmenplan und der Antrag auf Städtebauförderungsmittel bis zum 28.02.2023 beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) von der Gemeinde eingereicht werden müssen. Frau Kech ergänzt, dass momentan der Gemeinde noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß entscheidet das MIKWS über die Förderanträge aber erst im Herbst, so dass der Antrag für 2023 vorsorglich gestellt wird, damit die Gemeinde in 2024 für die Fortsetzung der Städtebaufördermaßnhamen finanziell handlungsfähig ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ in Höhe von 900.000 Euro für das Programmjahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der Antragsfrist bis zum 28. Februar 2023 zu stellen.
Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0