Amt Bornhöved
 

Auszug - Maßnahmen der Städtebauförderung hier: Beantragung von Städtebauförderungsmitteln  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2023/026/10GV Maßnahmen der Städtebauförderung hier: Beantragung von Städtebauförderungsmitteln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister erklärt, dass für die geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung für 2023 der Maßnahmenplan und der Antrag auf Städtebauförderungsmittel bis zum 28.02.2023 beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) von der Gemeinde eingereicht werden müssen. Frau Kech ergänzt, dass momentan der Gemeinde noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Erfahrungsgemäß entscheidet das MIKWS über die Förderanträge aber erst im Herbst, so dass der Antrag für 2023 vorsorglich gestellt wird, damit die Gemeinde in 2024 für die Fortsetzung der Städtebaufördermaßnhamen finanziell handlungsfähig ist.
 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ in Höhe von 900.000 Euro für das Programmjahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen der Antragsfrist bis zum 28. Februar 2023 zu stellen. 
 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0